Änderung des bäuerlichen Bodenrechtes bezüglich Zwangsversteigerungen (Mo. 93.3640)

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Ständerat Martin (fdp, VD) möchte mit einer Motion für eine Änderung des Bäuerlichen Bodenrechtes die Stellung von nicht landwirtschaftlich tätigen Gläubigern (z.B. Banken) verbessern. Er verlangte, dass bei Zwangsversteigerungen von grundpfandlich belasteten Landwirtschaftsgrundstücken die Gläubiger auch dann mitbieten können, wenn sie in Konkurrenz zu einem Selbstbewirtschafter stehen. Bundesrat Koller sprach sich gegen die Abänderung dieses erst seit Jahresbeginn in Kraft gesetzten Gesetzes aus, der Ständerat überwies die Motion jedoch mit klarer Mehrheit.

Anders als im letzten Jahr der Ständerat verwarf der Nationalrat eine Motion Martin (fdp, VD), die mit einer Änderung des bäuerlichen Bodenrechtes bei Zwangsversteigerungen eine Erwerbsmöglichkeit für Nichtselbstbewirtschafter, insbesondere für Gläubiger, vorsehen wollte. Der Motionär hatte geltend gemacht, dass die Banken als Gläubigerinnen heute Verluste erleiden könnten, weil sie bei Zwangsversteigerungen von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben nicht mitsteigern könnten, da ihnen die Selbstbewirtschaftereigenschaft fehle. Die Ratsmehrheit witterte eine Hintertür für spekulative Geschäfte.