Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes wird beendet

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Gestiegene Leerwohnungsbestände, die andauernde Immobilienkrise und stagnierende Einkommen gingen auch an der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes nicht spurlos vorüber. Gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und der Finanzdelegation, die das BWO 1996 inspiziert hatte, muss der Bund kurz- und mittelfristig rund CHF 250 Mio. Verluste für Liegenschaftskäufe und vorsorglichen Landerwerb abschreiben. Das Total der realisierten Verluste lag per Ende 1997 bei rund CHF 140 Mio. Weil ausserdem das Einkommen der Liegenschaftsbesitzer und der Wert der Objekte nicht mehr fortlaufend ansteigt, wie dies das Konzept des 1975 in Kraft getretenen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) vorsieht, können viele Nutzniesser die Starthilfe des Bundes nicht zurückzahlen. Die jährlichen Verluste von Bundesengagements wurden vom BWO und der Finanzdelegation (FinDel) mittelfristig (1999–2009) auf jährlich CHF 5 bis 45 Mio. geschätzt. Ab dem Jahr 2010 dürften jährlich CHF 50 bis 100 Mio. für die Nachfinanzierung der Grundverbilligung anfallen.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates veranlasste eine Studie über die Wirksamkeit der seit 1975 mit rund CHF 14.3 Mrd. betriebenen staatlichen Wohnbau- und Eigentumsförderung. Von dieser Summe entfielen rund CHF 11.55 Mrd. (81%) auf Bürgschaften und rückzahlbare Vorschüsse (Grundverbilligung) und CHF 556 Mio. (4%) auf rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen. CHF 2.15 Mrd. (15%) wurden in Form von à fonds perdu-Beiträgen ausgerichtet. Insgesamt wurden von 1975-1991 rund 10'000 Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gefördert; das sind 6.7 Prozent aller in dieser Zeit gebauten oder in Eigentum übergegangenen Wohneinheiten. Von 1975 bis 1995 wurde für insgesamt rund 120'000 Wohnungen Bundeshilfe zugesichert. Die GPK kam zum Schluss, dass die sozialpolitischen Ziele im wesentlichen erreicht worden seien, da von den erstellten Mietwohnungen zum guten Teil Familien mit Kindern, Behinderte, Betagte und Bedürftige profitiert haben. Weniger befriedigend war für die GPK die Bilanz bei der Eigentumsförderung. Lediglich die Hälfte der eingesetzten Mittel sei an die erwähnten Zielgruppen gegangen; die andere Hälfte sei an Personen gegangen, die auch ohne diese Mittel Wohneigentum hätten erwerben können. Ob das WEG eine entscheidende Rolle gespielt habe bei der Zunahme der Eigentümerquote der Schweiz von 28.1 Prozent (1970) auf 31.3 Prozent (1990), vermochte die GPK nicht zu sagen.

Angesichts der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt trat der Bundesrat bei der staatlichen Wohnbau- und Wohneigentumsförderung auf die Bremse. Er beantragte dem Parlament markant geringere Rahmenkredite für die Jahre 1998 bis 2000 von rund CHF 700 Mio., womit jährlich noch 3'500 Wohnungen gefördert werden sollen. Das Förderungsvolumen wurde so gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gesamthaft um zwei Drittel, im Bereich der Neuproduktion von Mietwohnungen gar um mehr als 80 Prozent gekürzt. Die Mittel sollen vor allem Familien, Betagten und Behinderten zugute kommen. Beide Räte hiessen die Rahmenkredite im Berichtsjahr als Übergangslösung gut, forderten den Bundesrat aber auf, das Konzept der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung bis zum Jahr 2000 grundlegend zu überdenken. Mittelfristig ist im Rahmen des neuen Finanzausgleichs geplant, die Wohnbauförderung den Kantonen zu übertragen, eine Absicht, die in der Vernehmlassung überwiegend auf Zustimmung gestossen ist. In einer neuen Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben mit Bundeshilfe senkte das EVD die Kostengrenzen um gegen acht Prozent im Durchschnitt. Damit wird dem Rückgang der Baukosten Rechnung getragen.

Angesichts der entspannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und auf Grund der hartnäckigen Immobilienkrise stand die staatliche Wohnbau- und Eigentumsförderung weiter unter Druck. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hatte im vergangenen Jahr noch damit gerechnet, dass das staatliche Engagement im Wohnungsbau zu Verlusten von CHF 200 bis 250 Mio. führen würde. Laut BWO-Direktor Peter Gurtner sei die Zwangsverwertung der mit staatlichen Mitteln geförderten Wohnungen und Häuser schwierig. Neue Berechnungen des BWO ergaben einen Abschreibungsbedarf von CHF 350 bis 400 Mio. Dazu kämen laufende Verpflichtungen für Kreditausfälle von jährlich rund CHF 45 Mio. Bisher waren die Altlasten über Nachtragskredite abgedeckt worden. Bundesrat Couchepin beharrte darauf, dass die erneute Verschlechterung bei der Wohnbauförderung des Bundes ungeschönt im Voranschlag 1999 dargestellt wird.

Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des WEG 1'589 Wohnungen gefördert. Damit war die Zahl der geförderten Objekte weiterhin rückläufig (1998: 1'829 Einheiten). Die Unterstützung für den Erwerb von Eigentumswohnungen lag mit 899 Einheiten im Bereich des Vorjahres und die Unterstützung für Wohnungserneuerungen nahm mit 548 Einheiten sogar leicht zu. Die Zahl der mit Hilfe des Bundes neu erstellten Mietwohnungen ging auf 142 Einheiten zurück. Die vom Bundesrat vor Jahresfrist auf 2'000 Einheiten limitierte Förderung wurde somit nicht erreicht. Dass die bewilligten Rahmenkredite damit nicht ausgeschöpft worden sind, war auf Grund der Marklage jedoch erwünscht. Wieweit der Bund in Zukunft sein Engagement in der Wohnbauförderung wahr nehmen wird, hängt vom Neuen Finanzausgleich ab, der die Förderungsaufgabe an die Kantone abtreten will. Der Bundesrat will bis zum definitiven Entscheid über den Neuen Finanzausgleich die Förderung auf dem gegenwärtigen Niveau fortführen und sich in erster Linie auf Eigentums- und Erneuerungsobjekte konzentrieren.

Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des WEG 1'017 Wohnungen gefördert. Damit war die Zahl der geförderten Objekte weiterhin rückläufig (1999: 1'589 Einheiten). Der Rückgang war bei den geförderten Mietwohnungen (1999: 690, 2000: 250) stärker als bei den geförderten Eigentumswohnungen (1999: 901, 2000: 762).

2001 wurden zum letzten Mal im Rahmen des WEG für Mietwohnungen Bundeshilfen gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr vervierfachte sich die Zahl der geförderten Objekte (2000: 250, 2001: 971). Auch die Zahl der begünstigten Eigentumswohnungen, die weiter auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können, nahm zu (2000: 762, 2001: 877).