Gestiegene Leerwohnungsbestände, die andauernde Immobilienkrise und stagnierende Einkommen gingen auch an der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes nicht spurlos vorüber. Gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und der Finanzdelegation, die das BWO 1996 inspiziert hatte, muss der Bund kurz- und mittelfristig rund CHF 250 Mio. Verluste für Liegenschaftskäufe und vorsorglichen Landerwerb abschreiben. Das Total der realisierten Verluste lag per Ende 1997 bei rund CHF 140 Mio. Weil ausserdem das Einkommen der Liegenschaftsbesitzer und der Wert der Objekte nicht mehr fortlaufend ansteigt, wie dies das Konzept des 1975 in Kraft getretenen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) vorsieht, können viele Nutzniesser die Starthilfe des Bundes nicht zurückzahlen. Die jährlichen Verluste von Bundesengagements wurden vom BWO und der Finanzdelegation (FinDel) mittelfristig (1999–2009) auf jährlich CHF 5 bis 45 Mio. geschätzt. Ab dem Jahr 2010 dürften jährlich CHF 50 bis 100 Mio. für die Nachfinanzierung der Grundverbilligung anfallen.
- Schlagworte
- Datum
- 28. Februar 1997
- Prozesstyp
- Studien / Statistiken
- Quellen
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- BBl, 1997, III, S. 46 ff.
- Die Volkswirtschaft, 71/1998, S. 36 ff.
- Presse vom 20.2.97; SZ, 18.6.97; BZ, 7.7.97
von Eva Müller
Aktualisiert am 21.03.2025
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