Gegen den Antrag des Bundesrats überwies die kleine Kammer mit 20 zu 18 Stimmen eine Motion Kuprecht (svp, SZ), welche die Eigenmietwertbesteuerung von selbst genutztem Wohnraum aufheben will. Schuldzinsen und Unterhaltsarbeiten sollen jedoch in beschränktem Ausmass abzugsberechtigt bleiben, damit ältere Wohneigentümer weiterhin ihre Liegenschaft bewohnen können. Die Besteuerung des Eigenmietwerts stehe der Abtragung von Schulden entgegen, da die Reduktion des Schuldzinsabzuges automatisch einen höheren Steuerbetrag auslöst. Der Bundesrat teilte die Auffassung, dass dem Wohneigentum für die Altersvorsorge eine wichtige Bedeutung zukomme. Daher sei es zulässig, den Eigenmietwert tiefer anzusetzen als den Mietzins für ein vergleichbares Objekt. Zu tiefe Eigenmietwerte benachteiligten jedoch die Mieter. Betreffend Wohneigentumsbesteuerung wurden zwei parlamentarische Initiativen Maissen (cvp, GR) und Bisig (fpd, SZ) und eine Motion der FDP-Fraktion abgeschrieben resp. abgelehnt.
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2024)- Schlagworte
- Datum
- 20. Juni 2006
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 05.3864
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2006, S. 523 f.
- AB SR, 2006, Beilagen, III, S. 13 ff.
- AB SR, 2006, Beilagen, III, S. 5 f.
- AB SR, 2006, S. 524 ff.
- SGT, 17. und 21.6.06; AZ, 21.6.06
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 20.03.2025
Aktualisiert am 20.03.2025