Die Bemühungen um einen dauerhaften Schutz der Bündner Greina-Hochebene gingen auch nach dem Verzicht auf das Kraftwerkprojekt weiter. Aus einem von Naturschützern angeregten Fonds sollen die betroffenen Gemeinden für entgangene Einnahmen entschädigt werden, wenn sie einem Schutzvertrag für die Hochgebirgslandschaft Greina-Piz Medel zustimmen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Columberg (cvp, GR), das den Bundesrat auffordert, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und den Umweltschutzorganisationen für den Fall Greina eine Abgeltungslösung zu suchen. Längerfristig wird zur Entschädigung von Berggemeinden, die im Interesse des Landschaftsschutzes auf einen Endausbau der Wasserkraft verzichten, eine gesetzliche Grundlage angestrebt. Die von der Schweizerischen Greina-Stiftung (SGS) lancierte Idee einer Solidaritätsabgabe nahm ihr Präsident, Nationalrat Maeder (ldu, AR), mit einer Motion auf und schlug als Weg zur Realisierung dieses «Landschaftsrappens» eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vor. Der Nationalrat folgte jedoch der Argumentation von Bundesrat Schlumpf, wonach für die Erhebung einer solchen Energieabgabe durch den Bund die Verfassungsgrundlage fehle. Während er ein Postulat Loretan (fdp, AG) betreffend Abklärungen zu einem derartigen Abgeltungsfonds guthiess, lehnte er den von Maeder geforderten «Landschaftsrappen» mit 47 zu 43 Stimmen ab und überwies in Postulatform nur den ersten Teil der Motion, der zur Schonung und Erhaltung der Naturschönheiten verlangt, dass Wasserkraftwerke das landschaftliche Bild und das ökologische Gleichgewicht möglichst wenig beeinträchtigen dürfen.

Im Nationalrat standen auch Vorstösse zur Diskussion, welche eine Solidaritätsabgabe zur Kompensation von Einkommensverlusten in den Berggebieten beim Verzicht auf einen Endausbau der Wasserkraft (Landschaftsrappen) forderten. Die Einrichtung eines derartigen Abgeltungsfonds soll weiter geprüft werden.

Die Idee, dass der Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung oder gar Übernutzung schützenswerter Landschaften nicht nur durch staatliche Verbote, sondern auch durch Vereinbarungen und finanzielle Anreize gefördert werden sollte, gewinnt immer mehr Anhänger. Im Hinblick auf die Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) regte Ständerat Rhinow (BL) an, die gesetzliche Grundlage für Ausgleichsbeiträge des Bundes zur Erhaltung schützenswerter Landschaften von nationaler oder überregionaler Bedeutung ins GSchG einzubauen. In einem offenen Brief an den Ständerat verlangten auch die Umweltorganisationen die Einführung eines Landschaftsrappens. Nach ihrem Vorschlag soll mit einer Solidaritätsabgabe von höchstens einem Rappen pro Kilowattstunde auf Hydroelektrizität ein eidgenössischer Fonds gespiesen werden, aus dem Gemeinden entschädigt werden, die aufeinen weiteren Ausbau der Wasserkraftnutzung verzichten. Im Ständerat wurde ein Landschaftsrappen grundsätzlich begrüsst. Weil sich der Rat aber noch nicht im klaren war über den Geltungsbereich und die Auswirkungen einer solchen Bestimmung, zog er es vor, einen von Bundesrat Cotti in Aussicht gestellten umfassenden Bericht zu dieser Frage abzuwarten.