Vorstösse zu einem verstärkten Eingreifen des Bundes erfolgten auf drei Ebenen. Bereits 1965 hatte der Kanton Neuenburg den Weg der Standesinitiative beschritten und dabei eine Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1955 beantragt, welche die Gewährung niedrigverzinslicher Darlehen und höherer Subventionen sowie das Verbot der Verwendung nicht abbaubarer Reinigungsmittel ermöglichen sollte. Im Bundesparlament hatte sodann der Ständerat im Dezember 1965 eine Motion Clerc (lib., NE) (Mo. 9272) angenommen, in welcher der Bundesrat namentlich um die Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gewässerschutzes ersucht und gleichfalls die Frage einer Gesetzesrevision angeschnitten wurde. Der Nationalrat schloss sich im März 1966 diesem Begehren an und überwies zugleich ein Postulat Akeret (BGB, ZH) (Po. 9345), das eine klarere Festlegung der Verbote und Verpflichtungen, eine Verschärfung der Aufsicht und der Strafbestimmungen, eine umfassende Planung sowie eine Förderung der Aufklärungs- und Erziehungsmassnahmen wünschte. Von verschiedener Seite wurde auch verlangt, dass die Bundessubventionen, deren Ausrichtung das Gesetz nur «ausnahmsweise» zulässt, reichlicher gespendet würden, um die Belastung für Gemeinden und Kantone nicht zu gross werden zu lassen. Weitere parlamentarische Interventionen befürworteten eine zusätzliche Subventionierung der Bergkantone, die Unterbreitung eines umfassenden Berichts durch den Bundesrat sowie die Bevorzugung interkommunaler und interkantonaler Abwasserreinigungsprojekte durch den Bund. Endlich kam es zur Lancierung einer Volksinitiative zur Revision des Gewässerschutzartikels 24 quater der Bundesverfassung. Dieser erheblich radikalere Vorstoss ging von neuenburgischen Fischerkreisen aus und wurde vom Schmeizerischen Fischereiverband aufgenommen; er sah insbesondere ein direktes Einschreiten des Bundes gegen säumige Kantone sowie kräftige Bundessubventionen und – wie die neuenburgische Standesinitiative – niedrigverzinsliche Bundesdarlehen vor.
Dossier: Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1955- Schlagworte
- Datum
- 15. Juni 1965
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 9268
- Akteure
- Quellen
-
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- Gdl, 15.6.65; Tdl, 15.6.65; NZZ, 7.12.95, 10.3., 15.6. und 30.9.66; NZ. 13.2.67.
- Verhandl. B. vers., 1965, II, S. 35
- Verhandl. B. vers., 1965, II, S. 6
- Verhandl. B. vers., 1966, I, S. 14
- Verhandl. B. vers., 1966, I, S. 43
- Verhandl. B. vers., 1966, III, S. 22
- Verhandl. B. vers., 1966, III, S. 25
- Verhandl. B. vers., 1966, IV, S. 24
von Peter Gilg
Aktualisiert am 15.03.2021
Aktualisiert am 15.03.2021