Inkrafttreten der Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo)

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Zwei nationalrätliche Motionen verlangten deshalb unverzüglich wirksame Massnahmen zum Schutz der Lebensgrundlage Boden; sie wurden auf Antrag des Bundesrates in der abgeschwächten Form von Postulaten (Po. 84.589 und Po. 84.590) überwiesen. In ihrer Stellungnahme räumte die Landesregierung diesem Bereich hohe Priorität ein und bekundete die feste Absicht, eine rasche und umfassende Ausgestaltung der qualitativen Bodenschutzbestimmungen zu verwirklichen. Neben den Verordnungen über die Luftreinhaltung und über umweltgefährdende Stoffe soll die Verordnung über den Schadstoffgehalt des Bodens (VSBo) den Schutz der Bodenfruchtbarkeit garantieren, indem sie Grenzwerte für die Konzentration von zehn Schwermetallen festsetzt. In der Vernehmlassung wurde die VSBo zwar allgemein begrüsst, gleichzeitig aber als zu wenig weitgehend kritisiert. Der Schweizerische Bauernverband etwa hielt fest, dass ein andauernder und sicherer Schutz des Bodens nur erreicht werden könne, wenn Schadstoffe gänzlich ausgeschaltet würden. Die Kantone wiederum wünschten eine Ausdehnung der Grenzwerte auch auf andere Schadstoffe, wie beispielsweise die nur schwer abbaubaren chlorierten Kohlenwasserstoffe, sowie restriktivere Massnahmen bei bereits geschädigten Böden. Im Berichtsjahr konnte das ebenfalls in der VSBo vorgesehene nationale Beobachtungsnetz zur Ermittlung der aktuellen Bodenbelastung (NABO) aufgebaut werden, das eine langfristige Überwachung anhand ausgewählter und repräsentativer Standorte ermöglichen soll. Erste Ergebnisse der NABO-Untersuchungen, die vorläufig nur die Schwermetallbelastung erfassen, sind frühestens 1987/88 zu erwarten.

Die Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo), die am 1. September in Kraft trat, schafft die Voraussetzungen für einen umfassenden Bodenschutz und legt erstmals Richtwerte für zulässige Schadstoffkonzentrationen fest. Vorerst wurden damit elf Schwermetalle erfasst. Um die Einhaltung dieser Immissionsrichtwerte zu kontrollieren, muss der Schadstoffgehalt der Böden dauernd überwacht werden. Die VSBo regelt daher für Bund und Kantone die Beobachtung und Beurteilung der Bodenbelastung und bestimmt das Vorgehen, wenn die Richtwerte überschritten werden. Ferner schafft sie die rechtliche Grundlage für das nationale Bodenbeobachtungsnetz NABO. Die konkreten Massnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sind hingegen in den Vorschriften zu den Bereichen Luftreinhaltung, umweltgefährdende Stoffe und Abfälle enthalten. So soll beispielsweise die Cadmiumbelastung des Bodens durch verschiedene Vorschriften der Stoff- sowie der Luftreinhalteverordnung mittelfristig um mindestens 50 Prozent gesenkt werden.