Auf Anfrage der betroffenen Kantone Genf, Waadt und Wallis hatte der Bundesrat den subsidiären Einsatz der Armee zugesichert. Da das in Aussicht gestellte Kontingent mit rund 4500 Personen die in der Verfassung festgelegte Obergrenze von 2000 Personen überschritt, musste der Truppeneinsatz vom Parlament bewilligt werden. Der Nationalrat stimmte gegen den Widerstand der SP und der Grünen zu. Diese hatten als Ergänzung zum Militäraufgebot vergeblich zusätzliche organisatorische Hilfen für die Globalisierungskritiker und Massnahmen zum Schutz der Demonstrationsfreiheit gefordert. Das Dispositiv sah die Armee – wie bereits in Davos – nicht für den Einsatz gegen Demonstranten vor, sondern zur Bewachung und Sicherung (etwa des Luftraums und des Genfer Flughafens) sowie für Transport- und andere logistische Aufgaben. Ebenfalls vom Parlament gutgeheissen werden mussten zwei Staatsverträge mit Frankreich. Der eine betraf die militärische Zusammenarbeit namentlich zur Absicherung des Luftraums und des Schiffverkehrs auf dem Genfersee, der andere die generelle Zusammenarbeit und die Verpflichtung Frankreichs, einen Teil der der Schweiz erwachsenden Kosten zu übernehmen.
- Schlagworte
- Datum
- 8. März 2003
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
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- Presse vom 4.3. und 8.3.03
- BBl, 2003, S. 1517 ff.; AB NR, 2003, S. 305 ff. und 334 ff.; NZZ, 29.4.03.
- BBl, 2003, S. 2550 ff. (Kosten); AB SR, 2003, S. 287 ff.; AB NR, 2003, S. 462 ff.; BBl, 2003, S. 2889; Zur Beurteilung des G8-Sicherheitseinsatzes siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Favre (fdp, VD) und Fattebert (svp, VD) in AB NR, 2003 (Beilagen IV), S. 458 ff. und 564 f.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 13.04.2017
Aktualisiert am 13.04.2017