G8-Gipfel in Evian (F) erfordert erhöhte SIcherheitsmassnahmen in der Schweiz

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Auf Anfrage der betroffenen Kantone Genf, Waadt und Wallis hatte der Bundesrat den subsidiären Einsatz der Armee zugesichert. Da das in Aussicht gestellte Kontingent mit rund 4500 Personen die in der Verfassung festgelegte Obergrenze von 2000 Personen überschritt, musste der Truppeneinsatz vom Parlament bewilligt werden. Der Nationalrat stimmte gegen den Widerstand der SP und der Grünen zu. Diese hatten als Ergänzung zum Militäraufgebot vergeblich zusätzliche organisatorische Hilfen für die Globalisierungskritiker und Massnahmen zum Schutz der Demonstrationsfreiheit gefordert. Das Dispositiv sah die Armee – wie bereits in Davos – nicht für den Einsatz gegen Demonstranten vor, sondern zur Bewachung und Sicherung (etwa des Luftraums und des Genfer Flughafens) sowie für Transport- und andere logistische Aufgaben. Ebenfalls vom Parlament gutgeheissen werden mussten zwei Staatsverträge mit Frankreich. Der eine betraf die militärische Zusammenarbeit namentlich zur Absicherung des Luftraums und des Schiffverkehrs auf dem Genfersee, der andere die generelle Zusammenarbeit und die Verpflichtung Frankreichs, einen Teil der der Schweiz erwachsenden Kosten zu übernehmen.

Die vom französischen Staatspräsidenten Chirac auf den 1. bis 3. Juni einberufene Konferenz der Staatschefs der sieben wichtigsten Industriestaaten und Russlands (G8-Gipfel) in Evian am französischen Ufer des Genfersees verlangte von der Schweiz umfangreiche Sicherheitsmassnahmen. Dies hatte seinen Grund einerseits in der potentiellen Gefährdung der prominenten Anwesenden durch Terroristen. Mangels geeigneter Unterkunftsmöglichkeiten in Frankreich mussten die meisten Politiker und ihre Delegationen in der Schweiz einquartiert werden. Andererseits hatten frühere Gipfeltreffen wie etwa dasjenige von Genua (I) im Jahre 2001 gezeigt, dass dabei nicht nur mit grossen Gegendemonstrationen von Globalisierungskritikern zu rechnen war. Ein Teil der aus ganz Europa anreisenden Demonstranten ist seit einigen Jahren bei derartigen Protestkundgebungen – geschützt von der Masse der friedlichen Manifestanten – vor allem auf Gewaltanwendung gegen als „Symbole des Kapitalismus“ bezeichnete Gebäude (Banken, amerikanische Restaurant- und Hotelketten) und die Ordnungskräfte aus, und sie kündigten dies auch für den Gipfel in Evian auf ihren Informationsseiten im Internet entsprechend an. Diese Protestkundgebungen sollten nicht im hermetisch abgeriegelten französischen Kurort Evian, sondern in den schweizerischen Grossstädten Genf und Lausanne durchgeführt werden. Die kantonalen und eidgenössischen Behörden bereiteten sich mit umfangreichen Massnahmen auf den G8-Gipfel und die Gegendemonstrationen vor. Neben einem grossen Aufgebot an Sicherheitskräften gehörten dazu auch Infrastrukturen für die aus ganz Europa anreisenden Demonstranten. So wurden für sie in Lausanne und Genf für je mehrere Hunderttausend Franken Zeltlager aufgebaut.

Die Zahl der Demonstranten war mit 30'000 in Genf und 4'000 in Lausanne um ein Mehrfaches geringer als ursprünglich angenommen. Die Kundgebungen verliefen zwar friedlich, aber in der vorangehenden und der folgenden Nacht kam es in Lausanne und vor allem in der Genfer Innenstadt zu Ausschreitungen mit zahlreichen eingeschlagenen Schaufenstern, zerstörten Geschäften und Plünderungen. Im Anschluss an diese Ausschreitungen hatte die Polizei kritisiert, dass sie keine rechtliche Möglichkeit gehabt habe, präventiv gegen die gewaltbereiten Manifestanten einzuschreiten. Eine Motion Eggly (lp, GE) verlangte deshalb, dass in Zukunft die Planung von Vandalenakten strafrechtlich verfolgt werden kann. Nachdem der Bundesrat darauf hingewiesen hatte, dass die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen bisher vorwiegend für schwere Verbrechen eingeführt worden sei und die verlangte Strafrechtsverschärfung detaillierter abgeklärt werden müsse, überwies der Nationalrat die Motion als Postulat. Eine Motion Eberhard (cvp, SZ), welche für Chaoten und Vandalen Sperrzonen und Verbote, an bestimmten Demonstrationen teilzunehmen, verlangt, wurde von Menétrey (gp, VD) bekämpft und deshalb vom Nationalrat noch nicht behandelt.