Ebenfalls im Sinn eines Pilotprojektes einigten sich die Sozialpartner des Bauhauptgewerbes zusammen mit dem BWA auf ein Alters-Teilzeitmodell. Über 60jährige Arbeitnehmer sollen bis zum ordentlichen Pensionierungsalter nur noch durchschnittlich 50 Prozent arbeiten müssen. Sie erhalten dafür 90 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Grundlohnes. Zwei Drittel des Lohnes übernimmt der Arbeitgeber, ein Drittel die ALV. Als Gegenleistung müssen die Arbeitgeber für je zwei Altersteilzeitarbeitende zwei Lehrstellen schaffen oder für je vier einen Stellenlosen einstellen. Während der zweijährigen Pilotphase kann rund ein Viertel aller über 60jährigen Beschäftigten im Bauhauptgewerbe von diesem Modell profitieren.