Angesichts der nach wie vor desolaten Auftragslage wollten die Arbeitgeber im Baugewerbe den im Landesmantelvertrag (LMV) vereinbarten automatischen Teuerungsausgleich von 3% nicht mehr gewähren und schlossen eine frühzeitige Kündigung des bis Ende 1994 laufenden LMV nicht aus. Die Gewerkschaften drohten ihrerseits mit dem "grössten Arbeitskonflikt seit den 40er Jahren", wenn die Arbeitgeber die getroffenen Abmachungen nicht einhielten. Die Lage entspannte sich kurz vor Jahresende, als für das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 120 000 Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,2% vereinbart wurde.

Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Auch bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Ende 1994 auslaufenden Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, welcher die Arbeitsbedingungen von rund 120 000 Beschäftigten regelt und darüber hinaus Signalwirkung für verwandte Wirtschaftszweige hat, konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber lange auf keinen Kompromiss einigen. Die Gewerkschaften verlangten eine Reallohnerhöhung von 2% und zwei zusätzliche Ferientage, welche der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nicht gewähren wollte. Auch der von den Gewerkschaften im Gegenzug angebotene Verzicht auf einen automatischen Teuerungsausgleich bis 3% konnte die Arbeitgeber vorerst nicht umstimmen. Ende November kam es dann aber zu einer Vereinbarung, welche in den wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Gewerkschaften entsprach.

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Erneut Vertragskonflikte gab es im Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften verlangten eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 2,5% sowie die im 1994 abgeschlossenen Landesmantelvertrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Ferientage ab 1996. Der Schweizerische Baumeisterverband bot lediglich zwei Ferientage oder 0,8% Lohnerhöhung an. Nach drei Verhandlungsrunden war die Situation derart blockiert, dass die Gewerkschaften die Paritätische Schiedskommission anriefen, welche bestimmte, dass die Bauarbeiter ab 1996 1,4% mehr Lohn sowie zwei Ferientage zusätzlich erhalten.

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Prägnant formulierten auch die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) sowie der Christliche Bau- und Holzarbeiterverband (CHB) ihre Vorstellungen im Hinblick auf die Verhandlungen über einen neuen Landesmantelvertrag für das Schweizer Bauhauptgewerbe. Sie schlugen eine spürbare Senkung der jährlichen Arbeitszeit, Aufhebung der Stunden zugunsten von Monatslöhnen, die Umwandlung der Überstunden in eine Zeitgutschrift anstatt einer Auszahlung sowie Frühpensionierungen vor, bissen damit bei den Arbeitgebern allerdings vor allem in der Frage der Arbeitszeitverkürzung auf Granit. Die Gewerkschaften erhielten letztlich nur eine Verkürzung der Arbeitszeit von 13 Stunden pro Jahr und eine Lohnanpassung von 30 Fr. pro Monat in der Zone Stadt (Genf, Basel, Zürich und Bern). Im Gegenzug mussten sie den Arbeitgebern eine grössere Flexibilisierung der Arbeitszeit zugestehen. Die Gewerkschaften schlossen den neuen Landesmantelvertrag allerdings nur für ein Jahr ab, da sie - auf eine verbesserte Wirtschaftslage hoffend - für 1999 einen neuen GAV mit den Arbeitgebern aushandeln möchten. Einzige wirkliche Neuerung war die Möglichkeit, ab dem 60. Altersjahr die Arbeitszeit auf 50% zu reduzieren und dafür 90% des Normallohnes zu erhalten.

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Auch im Bauhauptgewerbe konnten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber vorerst nicht auf Lohnanpassungen einigen. Gestritten wurde vor allem um das Verhältnis zwischen generellen und individuellen Salärerhöhungen sowie über zusätzliche Gleitstunden. Die Gewerkschaften drohten, wenn nicht alle Bauarbeiter mindestens 100 Fr. mehr Lohn erhielten, würden sie, erstmals seit zwanzig Jahren, den Landesmantelvertrag kündigen. Kurz vor Weihnachten sah es nach einem Durchbruch aus, der vor allem den gewerkschaftlichen Forderungen entsprochen hätte, doch stand die Zustimmung der Baumeister bis Ende Jahr aus. Die Gewerkschaften machten daraufhin mit ihrer Kündigung Ernst, erklärten sich aber bereit, diese zurückzuziehen, falls die Arbeitgeber innert nützlicher Frist den getroffenen Abmachungen zustimmen sollten.

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