Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)

Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Eine Motion Fasel (csp, FR) mit dem Auftrag, im Fall eines EWR-Beitritts einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert, wurde vom Nationalrat gegen den Widerstand von Cincera (fdp, ZH) überwiesen. Der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt.

Im Vorjahr hatte der Nationalrat im Rahmen der EWR-Diskussionen gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Fasel (cvp, FR) überwiesen, welche die Vorlage eines Gesetzesentwurfs verlangte, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert. Da der aktuelle Anlass nicht mehr gegeben war, lehnte der Ständerat diese Motion ab, unterstrich jedoch, dass für ihn die Revision der Gesetzgebung über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen durchaus ein Problem darstellt, das wieder einmal aufgenommen werden muss.

Maschienen- und Metallindustrie; "Krisenartikel" (1993-1996)

Arbeitgeber wie Gewerkschaften stimmten dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Maschinenindustrie zu, der für rund 200 000 Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Umstritten war auf Gewerkschaftsseite vor allem der neue "Krisenartikel", welcher im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung in Ausnahmefällen und befristet eine Erhöhung der Arbeitszeit auf maximal 45 Stunden bei gleichem Lohn sowie die Stundung oder den Verzicht auf Teile des 13. Monatslohns vorsieht. Die Gewerkschaften erklärten ihr Einlenken mit der Erreichung materieller Fortschritte in anderen Bereichen (14wöchiger Mutterschaftsurlaub, mehr Ferien, Verankerung des Bildungsurlaubs und Ausbau der Mitwirkungsrechte). Seine erste substantielle Anwendung fand der Krisenartikel beim Giesserei- und Stahlkonzern Von-Roll, wo für die Belegschaft des Werkes Gerlafingen (SO) sowie für das gesamte administrative Personal eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 42,5 Stunden vereinbart wurde. Bis Ende Jahr wurden 21 Unternehmungen mit 5500 Arbeitnehmern dem Krisenartikel unterstellt.

15 Monate nach Ratifizierung des "Krisenartikels" in der Maschinen- und Metallindustrie forderte die Gewerkschaft SMUV dessen Abschaffung auf Ende 1995. Der ökonomische Wiederaufschwung sei da, weshalb die Anwendung dieses Artikels zur Überwindung kurzfristiger konjunktureller Probleme einzelner Firmen nicht mehr angebracht sei. Allerdings mussten auch die Gewerkschaften eingestehen, dass sich der "Krisenartikel" generell bewährt habe und verantwortungsvoll damit umgegangen worden sei.

Der seit 1993 gültige GAV in der Maschinen- und Metallindustrie sah vor, dass sich die Sozialpartner bis Ende 1995 auf die Weiterführung oder Aufhebung des "Krisenartikels" hätten einigen sollen, der zur Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten längere Arbeitszeiten bei gleichem Lohn oder Streichung des 13. Monatslohns ermöglicht. In den zweieinhalb Jahren seines Bestehens hatten etwa 40 der rund 600 Mitgliederfirmen diesen Paragraphen angerufen, wobei es auch nach Einschätzung der Gewerkschaften keine Missbräuche gegeben hat. Da Mitte Jahr der Krisenartikel nur noch in zwei Betrieben zur Anwendung kam, stellten die Gewerkschaften die Forderung, ihn abzuschaffen. Die Arbeitgeber verweigerten dies mit der Begründung, auch wenn der Paragraph momentan kaum mehr zur Anwendung gelange, stelle er doch ein sinnvolles Notventil dar. In mehreren Gesprächen konnte keine Einigung erzielt werden, weshalb der Krisenartikel über das Jahresende hinaus in Kraft blieb.

Baugewerbe (1993-1999)

Angesichts der nach wie vor desolaten Auftragslage wollten die Arbeitgeber im Baugewerbe den im Landesmantelvertrag (LMV) vereinbarten automatischen Teuerungsausgleich von 3% nicht mehr gewähren und schlossen eine frühzeitige Kündigung des bis Ende 1994 laufenden LMV nicht aus. Die Gewerkschaften drohten ihrerseits mit dem "grössten Arbeitskonflikt seit den 40er Jahren", wenn die Arbeitgeber die getroffenen Abmachungen nicht einhielten. Die Lage entspannte sich kurz vor Jahresende, als für das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 120 000 Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,2% vereinbart wurde.

Auch bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Ende 1994 auslaufenden Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, welcher die Arbeitsbedingungen von rund 120 000 Beschäftigten regelt und darüber hinaus Signalwirkung für verwandte Wirtschaftszweige hat, konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber lange auf keinen Kompromiss einigen. Die Gewerkschaften verlangten eine Reallohnerhöhung von 2% und zwei zusätzliche Ferientage, welche der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nicht gewähren wollte. Auch der von den Gewerkschaften im Gegenzug angebotene Verzicht auf einen automatischen Teuerungsausgleich bis 3% konnte die Arbeitgeber vorerst nicht umstimmen. Ende November kam es dann aber zu einer Vereinbarung, welche in den wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Gewerkschaften entsprach.

Erneut Vertragskonflikte gab es im Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften verlangten eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 2,5% sowie die im 1994 abgeschlossenen Landesmantelvertrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Ferientage ab 1996. Der Schweizerische Baumeisterverband bot lediglich zwei Ferientage oder 0,8% Lohnerhöhung an. Nach drei Verhandlungsrunden war die Situation derart blockiert, dass die Gewerkschaften die Paritätische Schiedskommission anriefen, welche bestimmte, dass die Bauarbeiter ab 1996 1,4% mehr Lohn sowie zwei Ferientage zusätzlich erhalten.

Prägnant formulierten auch die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) sowie der Christliche Bau- und Holzarbeiterverband (CHB) ihre Vorstellungen im Hinblick auf die Verhandlungen über einen neuen Landesmantelvertrag für das Schweizer Bauhauptgewerbe. Sie schlugen eine spürbare Senkung der jährlichen Arbeitszeit, Aufhebung der Stunden zugunsten von Monatslöhnen, die Umwandlung der Überstunden in eine Zeitgutschrift anstatt einer Auszahlung sowie Frühpensionierungen vor, bissen damit bei den Arbeitgebern allerdings vor allem in der Frage der Arbeitszeitverkürzung auf Granit. Die Gewerkschaften erhielten letztlich nur eine Verkürzung der Arbeitszeit von 13 Stunden pro Jahr und eine Lohnanpassung von 30 Fr. pro Monat in der Zone Stadt (Genf, Basel, Zürich und Bern). Im Gegenzug mussten sie den Arbeitgebern eine grössere Flexibilisierung der Arbeitszeit zugestehen. Die Gewerkschaften schlossen den neuen Landesmantelvertrag allerdings nur für ein Jahr ab, da sie - auf eine verbesserte Wirtschaftslage hoffend - für 1999 einen neuen GAV mit den Arbeitgebern aushandeln möchten. Einzige wirkliche Neuerung war die Möglichkeit, ab dem 60. Altersjahr die Arbeitszeit auf 50% zu reduzieren und dafür 90% des Normallohnes zu erhalten.

Auch im Bauhauptgewerbe konnten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber vorerst nicht auf Lohnanpassungen einigen. Gestritten wurde vor allem um das Verhältnis zwischen generellen und individuellen Salärerhöhungen sowie über zusätzliche Gleitstunden. Die Gewerkschaften drohten, wenn nicht alle Bauarbeiter mindestens 100 Fr. mehr Lohn erhielten, würden sie, erstmals seit zwanzig Jahren, den Landesmantelvertrag kündigen. Kurz vor Weihnachten sah es nach einem Durchbruch aus, der vor allem den gewerkschaftlichen Forderungen entsprochen hätte, doch stand die Zustimmung der Baumeister bis Ende Jahr aus. Die Gewerkschaften machten daraufhin mit ihrer Kündigung Ernst, erklärten sich aber bereit, diese zurückzuziehen, falls die Arbeitgeber innert nützlicher Frist den getroffenen Abmachungen zustimmen sollten.

Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen (1993, 1997)

Die Verhandlungen über eineu Gesamtarbeitsvertrag im Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen scheiterten Mitte Jahr, worauf die Journalistenverbände mit Kampfmassnahmen drohten. Ab Anfangs 1994 herrscht auch im Buchhandel ein vertragsloser Zustand, da die Aushandlung eines neuen GAV am Streit um Teuerungsausgleich, Ferien und Mindestlöhne scheiterte .

Ein vertragsloser Zustand zeichnete sich auch im Pressewesen ab. Ungeachtet des Protests der Journalisten-Verbände kündigte der Arbeitgeberverband der Schweizer Presse an, den im Frühjahr 1996 unterzeichneten GAV auf Ende 1998 aufkündigen zu wollen. Als Begründung wurde angeführt, der GAV nehme auf die lokal-, regional- und gattungsbedingte Vielfalt der Medienlandschaft keine Rücksicht, weshalb er für die Verleger unpraktikabel sei. Zur Weiterführung seiner Beziehungen zu den Arbeitnehmern denkt der Presseverband, der Arbeitgeberverband und Vorort beitreten will, vor allem an Rahmenverträge mit Minimalbestimmungen. Diese sollen den einzelnen Verlagshäusern entsprechenden Spielraum bieten.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)

Gemäss einer Umfrage der Schweiz. Gesellschaft für praktische Sozialforschung ist die Deregulierung bei der Entlöhnung in der Schweiz bereits weit fortgeschritten. 62% der angefragten Unternehmer gaben an, bei ihnen sei der automatische Teuerungsausgleich abgeschafft. 36% haben im Zeichen der Rezession und der Veränderungen in der Arbeitswelt die Dienstalterkomponenten im Lohn abgebaut. Hingegen sind bei 78% der Firmen Leistungsanteile im Lohn berücksichtigt. 80% der ebenfalls befragten Arbeitnehmer empfinden diese Deregulierung als Lohndrückerei zu ihren Lasten. Allerdings meinten auch 69%, der Leistungsanreiz werde so erhöht. 75% waren der Meinung, die Arbeitsplätze würden dadurch sicherer. Deshalb beurteilte nur jeder dritte Arbeitnehmer die Deregulierung in der Entlöhnung als ausdrücklich negativ.

Für 1996 verlangten die Gewerkschaften Lohnerhöhungen von zwei bis drei Prozent. Sie argumentierten, die Reallöhne hätten in den letzten vier Jahren durchschnittlich um zwei Prozent abgenommen. Die wirtschaftliche Lage habe sich wieder verbessert, weshalb die Betriebe in der Lage seien, zumindest die von der Mehrwertsteuer verursachte Teuerung auszugleichen. Durch eine Erhöhung der Kaufkraft würde zudem die Konjunktur weiter angekurbelt. Die Arbeitgeber weigerten sich demgegenüber strikte, die Kompensation der mehrwertsteuerbedingten Teuerung als Arbeitgeberverpflichtung anzuerkennen. Zudem wollten sie Lohnerhöhungen nicht generell, sondern höchstens individuell gewähren. Als Zeichen für die vor allem auf Arbeitgeberseite generell verhärteten Fronten bei den Lohnabschlüssen wurde der Umstand gewertet, dass die Verhandlungen im Bankensektor erstmals scheiterten. Die Gewerkschaften wiesen das diesbezügliche Angebot der Arbeitgeber als völlig ungenügend zurück, worauf diese die Verhandlungen in die Betriebe verlegten und zu individuellen Lohnanpassungen übergingen.

Immer öfter werden die Lohnforderungen auch mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen verquickt. In der Bauwirtschaft, wo seit 1992 rund 60 000 Arbeitsplätze gestrichen wurden, schlossen die Gewerkschaften und die Unternehmer ein "Bündnis für die Arbeit". Der Pakt anerkennt den Grundsatz, dass die Kaufkraft erhalten und damit die Deflationsgefahr gebannt werden soll. Die Gewerkschaften stimmten zu, keine über den Teuerungsausgleich hinausgehende Forderungen zu stellen. Dafür sieht die Übereinkunft vor, mittels Arbeitszeitverkürzungen und vorzeitigen Pensionierungen Arbeitsplätze zu sichern. Wirtschaftspolitisch verlangte die gemeinsame Arbeitnehmer- und Arbeitgeberplattform, dass die grossen Infrastrukturbauten rasch angegangen werden. In der chemischen Industrie verlangten die Gewerkschaften eine Lohnsteigerung von rund zwei Prozent, zeigten sich aber auch bereit, auf diesen Zuwachs zu verzichten, wenn mittels Arbeitszeitverkürzungen Stellen gesichert werden könnten. In drei Branchen der Metallverarbeitung einigten sich die Sozialpartner im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung auf eine Lohn-Nullrunde; im Carosseriebereich wurde eine ähnliche Entscheidung getroffen.

Je länger der wirtschaftliche Aufschwung auf sich warten lässt, desto schwächer wird die Position der Gewerkschaften in den Lohnverhandlungen. Mit wenigen Ausnahmen standen bei der diesjährigen Lohnrunde branchenweite Abkommen nicht mehr zur Diskussion. Zum Teil wurde nicht einmal konzernweit verhandelt. Bei ABB Schweiz beispielsweise wurden die Löhne betriebsweise ausgehandelt, was zu über 40 voneinander losgelösten Lohnverhandlungen führte. Nach dem Scheitern der gewerkschaftlichen Forderung nach einer generellen Lohndiskussion sowohl für die Arbeiter wie die Angestellten in der Basler Chemie, verhandelten auch dort die Chefs nur mehr direkt mit den Betriebskommissionen. Ausgehandelt wurde dabei eine Erhöhung der Lohnsumme um 1,3%. Die Migros-Angestellten erhielten ebenfalls keinen generellen Teuerungsausgleich mehr, dafür standen den einzelnen Migros-Unternehmen maximal 1% ihrer Bruttolohnsumme für leistungsbezogene Lohnanpassungen zur Verfügung.

Zum Auftakt der Lohnrunde für 1997 verlangten die Gewerkschaften mindestens eine Teuerungszulage von 1% und dort, wo der Betriebsertrag es ermöglicht, 0,5% Reallohnerhöhung. Hauptargument der Gewerkschaften war, dass Lohnerhöhungen unter 1,5% die Deflationstendenzen verstärken könnten. Arbeitgeberverbandsdirektor Hasler hielt eine Erhöhung der Lohnsumme von 1% zum Teuerungsausgleich zwar für realistisch, machte aber klar, dass es keine generellen, sondern nur noch individuelle, leistungsbezogene Lohnerhöhungen geben werde und auch Lohnsenkungen durchaus möglich seien.

Bei einer Analyse der Lohnverhandlungen zwischen den Unterzeichnern der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) wurden in den letzten Jahren immer stärker neue Tendenzen erkennbar. Wichtigstes Merkmal war, dass die traditionellen Lohnanpassungsmechanismen zunehmend in Frage gestellt wurden. Insbesondere automatische Indexklauseln, bei denen die Nominallöhne automatisch an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden, waren bei den in den letzten Jahren abgeschlossenen GAV immer seltener zu finden. Gemäss einer Studie des BFS gab es im Berichtsjahr nur noch einen einzigen GAV mit dieser Klausel, die jedoch nicht zur Anwendung kam. Immer seltener wird auch die Teuerung vollständig ausgeglichen (siehe oben, Löhne). Bemerkenswert ist auch die Entwicklung im Bereich der Arbeitszeit: Zwar blieb die Zahl der jährlich zu leistenden Arbeitsstunden in den letzten Jahren generell konstant, doch sehen immer mehr GAV eine Flexibilisierung der Arbeitszeit vor. Von den 35 untersuchten GAV verfügten deren 23 über Bestimmungen zur Deregulierung der Arbeitszeit.

Wie eine Untersuchung des BFS zeigte, privilegiert das Entlöhnungssystem seit einigen Jahren eindeutig die individuelle Leistung zum Nachteil kollektiver Lohnanpassungen. Im Berichtsjahr wurden ungefähr zwei Drittel der über die Gesamtarbeitsverträge geregelten durchschnittlichen nominalen Effektivlohneröhungen nur zu einem Teil der Arbeitnehmenden nach dem Leistungsprinzip gewährt. Die Tendenz zu einer stärkeren Individualisierung zeichnete sich auch auf einer anderen Ebene ab. Wie das Beispiel der Banken und der chemischen Industrie in den Vorjahren gezeigt hat, verlagern sich die Lohnverhandlungen immer mehr in die einzelnen Unternehmen hinein.

Eine weitere Untersuchung des BFS stützte die seit längerer Zeit gemachte Feststellung, dass die Gesamtarbeitsverträge für die Lohnanpassungen immer irrelevanter werden. Ausgehend von den Tarifverhandlungen im Herbst 1997 stellte das BFS fest, dass bei der Lohnpolitik dem Leistungsprinzip eine zusehends stärkere Bedeutung zukommt. Vier Fünftel der im Rahmen von GAV geregelten Erhöhungen des durchschnittlichen nominalen Effektivlohnes wurden in Form individueller Lohnerhöhungen gewährt, und zwar nach dem Mass der erbrachten Leistung. Im Bankensektor und in der chemischen Industrie beobachtete das BFS einen stärker werdenden Trend hin zu Lohnsystemen, die eine Beteiligung der Arbeitnehmenden am Unternehmenserfolg vorsehen. Diese Bonus-Zahlungen sind nicht in jedem Fall Bestandteil des Lohnes und führen nur zum Teil zu Beiträgen an die Sozialversicherungen.

Nachdem Arbeitgeberdirektor Hasler im Sommer hatte verlauten lassen, nach den sieben “mageren Jahren” würden angesichts des Wirtschaftsaufschwungs Reallohnerhöhungen wieder drin liegen, verlangten die Arbeitnehmerverbände generelle Lohnerhöhungen um 1,5%, für besonders wachstumsintensive Branchen sogar um 2-3%. Eine breit gestreute Anhebung der Löhne lehnten die Arbeitgeber aber ab; sie wollten diese vielmehr von den Branchen, dem Geschäftsgang der einzelnen Betriebe und von den individuellen Leistungen der Lohnempfänger abhängig machen.

Die Veränderungsprozesse, denen sich die Schweizer Wirtschaft in den achtziger und neunziger Jahren ausgesetzt sah, liessen vielfach einen Zusammenbruch der konsensuellen Verhandlungsmuster zwischen den Sozialpartnern befürchten. Eine im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Zukunft der Schweiz“ erarbeitete Analyse der Entwicklungen in den drei Branchen Banken, Chemie und Bauhauptgewerbe zwischen 1980 und 1998 zeigte nun, dass tatsächlich eine verstärkte Konflikttendenz beobachtet werden kann, dass eine Trendaussage über alle Branchen hinweg jedoch zu kurz greifen würde. Während etwa im Bankensektor tatsächlich von einem vergleichsweise starken Niedergang der kollektiven Arbeitsbeziehungen gesprochen werden kann, haben sich die Verhältnisse in der chemischen Industrie in den letzten Jahren insofern wieder stabilisiert, als diese global ausgerichteten Unternehmen wesentliche Bestandteile der Arbeitsbeziehungen entweder auf Branchenebene verhandeln oder in Form von unternehmensweiten Einheitsverträgen zu regeln pflegen. Im Bauhauptgewerbe macht sich trotz harten Verhandlungen sogar eine gewisse Wiederbelebung der Sozialpartnerschaft bemerkbar, die sich insbesondere darin äussert, dass die Sozialpartner gemeinsam externe Ressourcen zu mobilisieren vermögen, wie etwa bei dem auf den 1. Januar eingeführten Alters-Teilzeitmodell, für welches die Arbeitslosenversicherung einen Teil der Kosten übernimmt.

Mitte Jahr eröffneten die Gewerkschaften und Angestelltenverbände mit ihrer Forderung nach einer je nach Branche generellen Reallohnerhöhung von bis zu 6,5% die Lohnrunde 2000; gleichzeitig sagten sie den erfolgsabhängigen Lohnbestandteilen den Kampf an, da damit ein Teil des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmerschaft überwälzt werde. An einer Grosskundgebung in Bern demonstrierten rund 18 000 Personen, insbesondere aus dem Baugewerbe, aber auch aus Industrie, Gastgewerbe und Verkauf, für 200 Fr. mehr Lohn für alle und Mindestsaläre von 3000 Fr. Die Gewerkschaften drohten, falls die Produktivitätsfortschritte der letzen Jahre nicht an die Beschäftigten weitergegeben würden, müssten diese wieder vermehrt den Streik als Mittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen ins Auge fassen.

Jährliche BIGA Berichte zu Streiks und Arbeitskonflikte (1993-1999)

Das BIGA registrierte im Berichtsjahr zwei Streikereignisse von mindestens halbtägiger Dauer. Davon waren zwei Betriebe mit insgesamt 83 Beschäftigten betroffen; 351 Arbeitstage gingen dabei verloren.

Aufgrund der Durchsicht der Medienmeldungen konnte für das Berichtsjahr keine Arbeitsniederlegung ausgemacht werden, welche den Kriterien des BIGA und der internationalen Arbeitsorganisationen (Streik = Arbeitsniederlegung während mindestens einem Arbeitstag) genügten. Als grösste Demonstration von Arbeitnehmern während der Arbeitszeit fanden gesamtschweizerisch Kundgebungen von rund 8000 Arbeitnehmern des Baugewerbes Ende November statt.

Aufgrund der Durchsicht der Medienmeldungen konnte für 1998 keine Arbeitsniederlegung ausgemacht werden, welche den Kriterien des BWA und der ILO (Streik = Arbeitsniederlegung während mindestens einem Arbeitstag) entspricht.

Gemäss Angaben des seco fanden 1999 fünf Arbeitsniederlegung statt, welche den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (Streik = Arbeitsverweigerung während mindestens eines Arbeitstags) entsprechen. Davon waren 129 Betriebe betroffen; maximal 2255 Personen beteiligten sich an diesen Ausständen und ungefähr 2675 Arbeitstage gingen verloren.

Druckereien und Grafische Branche (1994-1998)


Zu den härtesten Arbeitsvertragsverhandlungen des Berichtsjahres kam es im graphischen Gewerbe, wo der 1988 zwischen dem Schweizerischen Verband Graphischer Unternehmer (SVGU) einerseits und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerischen Graphischen Gewerkschaft (SGG) und dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) abgeschlossene GAV Ende August auslief. Nachdem eine erste Verhandlungsrunde gescheitert war, sprachen sich die Gewerkschafter in einer Urabstimmung zu 95% (bei einer Stimmbeteiligung von rund 46%) für Kampfmassnahmen aus. Nach ersten Protestaktionen gegen die vom SVGU geplante Senkung der Schichtzulagen und der Mindestlöhne, welche durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten noch verschärft werden sollten, kam es am 3. November zu einem landesweiten 24-stündigen Warnstreik, der die graphischen Betriebe und insbesondere die Zeitungsverlage stark beeinträchtigte. Über 10 000 Druckerinnen und Drucker legten die Arbeit in dieser grössten Streikbewegung seit 1980 nieder.

Die Arbeitgeber, welche den Gewerkschaften diese Mobilisierungskraft offenbar nicht zugetraut hatten, boten diesen umgehend ein erweitertes Verhandlungsangebot an, welches Nachgeben bei den Schichtzulagen und den Mindestlöhnen, nicht aber bei den Arbeitszeiten signalisierte. Ende November erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einen Vertragstext, welcher in den Hauptpunkten den "nachgebesserten" Vorschlägen der Arbeitgeber entsprach. Bis zum Ende des Berichtsjahres konnte jedoch keine definitive Einigung erzielt werden.

Nach dem landesweiten Druckerstreik vom 3. November des Vorjahres und nach zahllosen gescheiterten Versuchen gelangten Gewerkschaften und Arbeitgeber der graphischen Industrie im Februar zu einer Einigung über einen neuen GAV. Dabei mussten beide Seiten Abstriche an ihren Forderungen in Kauf nehmen. Die Idee der Gewerkschaften, die Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche zu kürzen, wurde fallengelassen. Die Arbeitgeber konnten durchsetzen, dass die Arbeitszeit auf der Basis der 40-Stunden-Woche mit Zustimmung der Betriebskommissionen flexibilisiert werden kann. Die Arbeitnehmer dagegen erreichten, dass die vorher hart umkämpften Schichtzulagen praktisch unverändert bleiben. Neu wird der Teuerungsausgleich jährlich verhandelt, und die Arbeitgeber gewähren einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Doch bereits bei der Aushandlung des Teuerungsausgleiches für 1996 gab es erneut unüberbrückbare Differenzen, worauf die Gewerkschaften die Schiedsstelle anriefen, welche festlegte, dass die Löhne für 1996 generell um 1% und individuell um 0,5% erhöht werden. Die Sozialpartner stimmten - wenn auch widerwillig - diesem Kompromiss zu.

Typisch für die Entwicklung der letzten Jahre, wo starre GAV zunehmend durch flexible Rahmenübereinkommen ersetzt werden, gestalteten sich die Bemühungen in der graphischen Branche. Den Ende April 1999 auslaufenden GAV zu erneuern, erwies sich als ziemlich schwierig. Während die Gewerkschaften einen neuen GAV mit verbindlichen Vorgaben verlangten, waren die Arbeitgeber nur zum Abschluss einer flexiblen Rahmenvereinbarung bereit. Ihnen schwebte als Vorbild eines neuen Vertrages das Abkommen in der Maschinenindustrie vor. Erste Gespräche verliefen denn auch ziemlich ergebnislos.

Uhrenindustrie (1995)

Die Lohnverhandlungen in der Uhrenindustrie konnten hingegen erfolgreich abgeschlossen werden. Die rund 30 000 dem GAV unterstellten Beschäftigten erhalten ab 1996 eine monatliche Lohnerhöhung von 75 Fr., was einem Anstieg von 1,72% des Durchschnittslohns entspricht.

Journalisten (1995-1996)

Weiterhin in einem vertragslosen Zustand blieben die Journalisten der Deutschschweiz und des Tessin. Die Zeitungsverleger lehnten den zuvor mit den Gewerkschaften ausgehandelten Vertrag zwar nicht durchwegs ab, doch verlangten sie Nachverhandlungen in den Bereichen Teuerungsausgleich, Wochenarbeitszeit und Stellung der freien Mitarbeiter. Die Journalisten-Verbände verweigerten dies vorerst, da bereits in den vorangegangenen zweieinhalbjährigen Verhandlungen beide Seiten Konzessionen gemacht hätten, weshalb der Spielraum jetzt ausgeschöpft sei. Ende Jahr stimmten sie einer Wiederaufnahme der Gespräche aber wieder zu.

Zu einem erfolgreichen Ende kamen die Verhandlungen zwischen den Journalisten und den Verlegern. Der neue GAV bringt eine leichte, teuerungsorientierte Erhöhung aller Mindestansätze. Der automatische Teuerungsausgleich findet nicht mehr statt, er wird durch jährliche Verhandlungen ersetzt. Die Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist Sache der Unternehmungen. Den Tessiner Verlegern wurde die Kompetenz für Sonderregelungen eingeräumt, doch müssen diese den Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Ebenfalls unterzeichnet wurde ein neuer GAV in der Uhrenindustrie, der bis ins Jahr 2001 den Arbeitsfrieden in dieser Branche erhalten soll. Er bringt eine Erhöhung der Ferienzeit und das Recht auf eine schrittweise Pensionierung (Reduzierung der Arbeitszeit bis zu 20% zwei Jahre vor Erreichen des Pensionsalters). Weitere Neuerungen sind die Erhöhung der Familienzulagen, ein unbezahlter Weiterbildungsurlaub mit Anrecht auf Weiterbeschäftigung sowie der explizite Schutz gegen sexuelle Belästigungen.

Chemie-Branche (1995-1998)

Einen Streit grundsätzlicher Natur fochten die Gewerkschaften und die Arbeitgeber der Basler Chemie aus. Angesichts der seit Jahren bestehenden Tendenz in der chemischen Industrie, die gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen durch den Abschluss von Einzelverträgen auszuhebeln, schlossen sich die Gewerkschaften erstmals mit den Angestelltenverbänden zusammen und verlangten einen Einheitsvertrag für alle Chemie-Beschäftigten. Der Verband Chemischer Industrieller erteilte diesbezüglichen Verhandlungen umgehend eine Absage, da ein Einheitsvertrag die unternehmerische Freiheit einschränke und zu Inflexibilität führe. In den anlaufenden Gesprächen blieben die Arbeitgeber hart. Sie lehnten alle Forderungen der Verbände (Erhöhung der Löhne um 3%, Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze) ab und verlangten den Übergang zu internen Verhandlungen auf der Ebene der Betriebskommissionen. Lohnerhöhungen wollten sie nur individuell und im Rahmen von 1% gewähren, worauf die Vertragsverhandlungen Ende Jahr erfolglos abgebrochen wurden.

Ein weiterer Versuch, in der Basler Chemie einen neuen GAV auzuhandeln, scheiterte anfangs Jahr. Über das von den Arbeitgebern vorgeschlagene Drei-Stufen-Modell kam keine Einigung zustande, weil sich die Gewerkschaften nicht damit einverstanden erklären konnten, in der ersten Verhandlungsstufe nicht dabei zu sein. Die Arbeitgeber ihrerseits wichen von ihrem Modell nicht ab, auch dann nicht, als 3000 Gewerkschafter aus der ganzen Schweiz in Basel gegen die Aushöhlung der GAV demonstrierten. Nachdem die Arbeitgeber gedroht hatten, zu Einzelverträgen überzugehen, waren es schliesslich die Gewerkschaften, die nachgeben und zugestehen mussten, dass die Lohnverhandlungen künftig in einem ersten Schritt unter Ausschluss der Gewerkschaften geführt werden.

Einen gewissen Erfolg erreichten die Gewerkschaften in ihren Verhandlungen mit der für die Basler Chemieindustrie repräsentativen Firma Ciba. Anstatt der bisher immer mehr angewendeten Einzelarbeitsverträge sollen vermehrt Einheitsverträge für technisches und administratives Personal zur Anwendung kommen.

Gastgewerbe (1995-1998)

Im Gastgewerbe war es die Gewerkschaft, welche den seit 1992 gültigen Vertrag auf Mitte 1996 kündigte. Die Union Helvetia warf den Arbeitgebern Vetragsbruch vor, weil diese sich weigerten, die gemäss GAV verbindliche jährliche Anpassung der Löhne an die veränderten Lebenskosten vorzunehmen.

Die auf den 30. Juni des Berichtsjahres erfolgte vorzeitige Kündigung des GAV im Gastgewerbe hatte für die Beschäftigten zum Teil einschneidende Folgen. Die Union Helvetia, welche mit diesem Schritt den 1992 vereinbarten, jedoch vielerorts nicht gewährten jährlichen Teuerungsausgleich durchsetzen wollte, musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Gastgewerbepersonal damit einen Bärendienst erwiesen zu haben. Besonders strukturschwächere Gastronomiebetriebe nutzen den vertragslosen Zustand, um ihren Angestellten neue Verträge mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen aufzuzwingen, obgleich der Schweizer Hotelier-verein und der Arbeitgeberverband Gastrosuisse ihre Mitglieder ermahnt hatten, die Situation nicht über Gebühr auszunutzen.

Seit dem 1. Juli 1996 herrscht ein vertragsloser Zustand in Hotellerie und Gastgewerbe. Während einige Hoteliers und Restaurateure diesen Umstand dazu benutzten, mit Änderungskündigungen die Lohnschraube anzuziehen, Ferien zu streichen oder die Arbeitszeiten zu erhöhen, konnte die zuständige Gewerkschaft Union Helvetia den Arbeitgebern keine Konzessionen in bezug auf den 13. Monatslohn, der fünften Ferienwoche und der Bemessung der Mindestlöhne entlocken.

Nach über zwei Jahren vertragslosen Zustandes verabschiedeten die Sozialpartner im Gastgewerbe einen neuen, auf sechs Monate kündbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die ausgehandelten Arbeitsbedingungen gingen tendenziell eher hinter den zuletzt geltenden GAV zurück. Wesentlich ist die Flexibilisierung der Arbeitszeiten. In kleinen Unternehmen (bis vier Angestellte) beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 41 Stunden, in grösseren 45 Stunden; saisonale Abweichungen nach oben sollen durch vermehrte Ferien abgegolten werden.

Arbeitgeber Absage an die Sozialpartnerschaft (1996)

Richterich musste sich daraufhin nicht nur von den Sozialdemokraten und den Gewerkschaften den Vorwurf gefallen lassen, seine Vorstellungen seien letztlich wirtschaftsfeindlich, da sie über kurz oder lang einen den Haupttrümpfe der Schweizer Wirtschaft, nämlich den sozialen Frieden gefährden könnten. Auch Bundesrat Villiger mahnte - ohne Richterich namentlich zu erwähnen -, es sei immer eine Stärke der Schweiz gewesen, Differenzen im Geiste der Sozialpartnerschaft zu besprechen, wodurch meistens auch konsensfähige Lösungen gefunden worden seien. In einem Aufruf stützte der Gesamtbundesrat den Finanzminister und zeigte sich besorgt über die abnehmende Gesprächsbereitschaft der verschiedenen Gruppen des Landes. Die heutigen Probleme könnten nur über einen konstruktiven Dialog gelöst werden. Letztlich seien die politisch Verantwortlichen aller Stufen sowie die Sozialpartner gemeinsam für den Ausgleich und den Zusammenhalt in der Schweiz verantwortlich.

Ende Juni sorgte Arbeitgeber-Präsident Guido Richterich für Aufregung. Anlässlich der Mitgliederversammlung des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen rief er einmal mehr zu einem "Stopp beim Sozialausbau" auf und wandte sich gegen die Aufnahme von Sozialzielen in die revidierte Bundesverfassung und gegen die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta. Bedeutend mehr aufhorchen als dieser fast schon stereotype Positionsbezug liess seine deutliche Absage an die Sozialpartnerschaft: Angesichts der mit den Auffassungen der Arbeitgeber unvereinbaren Forderungen der SP und der Gewerkschaften könne es - ausser allenfalls auf Betriebs- oder Branchenebene - keine gemeinsamen Lösungen geben.

Swissair (1996)

Der neue GAV für das Kabinenpersonal brachte der Swissair 7 Mio Fr. Einsparungen und den Betroffenen sichere Löhne für drei Jahre. Der Grossteil der Einsparungen wird durch die Flexibilisierung der Einsatzbedingungen der Flight Attendants erreicht. Im Gegenzug zu diesen Zugeständnissen des Verbandes des Kabinenpersonals (Kapers) war die Swissair bereit, den neuen Vertrag trotz der angespannten Wirtschaftslage für drei Jahre von 1997 bis 1999 ohne Kündigungsmöglichkeit abzuschliessen. Damit sind das Lohnsystem und auch die Lohnhöhen für die zu 90% in der Kapers organisierten rund 3500 Flight Attendants garantiert.

Parlamentarische Initiative Rechsteiner, Grenzwert bei Arbeitsstreitigkeiten (Iv.pa. 96.430)

Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) mit dem Antrag, den Grenzwert für ein einfaches, rasches und kostenloses Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis von heute 20 000 Fr. auf neu 50 000 Fr. festzusetzen (Art. 342 Abs. 2 OR) wurde auf Empfehlung der vorberatenden Kommission vom Nationalrat mit 83 zu 56 Stimmen abgelehnt. Die Kommission begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass bereits heute 85% der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten effizient und ohne Kostenfolge erledigt werden. Eine Erhöhung der Streitwertgrenze könnte dazu führen, dass die querulatorischen Prozesse zunehmen.

"Friedensabkommens" in der Maschinenindustrie mit durchaus kämpferischen Tönen (1997)

Am 19. Juli jährte sich der Abschluss des legendären "Friedensabkommens" in der Maschinenindustrie zum 60. Mal. Während noch zehn Jahre zuvor das Jubiläum an einer gemeinsamen Veranstaltung von politischen Behörden, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Medien gefeiert worden war, wurde im Berichtsjahr - auf dem Hintergrund der Neuverhandlungen des Gesamtarbeitsvertrags in der Maschinen- und Metallindustrie - der pionierhaften Leistung separat und mit durchaus kämpferischen Tönen gedacht. Der SMUV erklärte, er halte zwar an der Sozialpartnerschaft fest, wolle aber wieder "streikfähig" werden. Ähnlich Äusserungen machte auch der Verband schweizerischer Angestelltenvereine der Maschinen- und Elektroindustrie (VSAM), der bei einer weiteren Aushöhlung der GAV durch die Arbeitgeber Kampfmassnahmen ebenfalls nicht mehr ausschloss. Der Direktor des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) erklärte seinerseits, man strebe weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften an, wolle aber nicht um jeden Preis an einem Neuabschluss des GAV festhalten. Angesichts der Tatsache, dass die Produktivität in der Maschinenindustrie innert sechs Jahren um rund 20% zugenommen hat, was sich auch in einem Rückgang der Zahl der Beschäftigten von 400 000 auf 340 000 zeigte, forderte der SMUV eine zehnprozentige Arbeitsverkürzung ohne Lohnabbau.

Strafprozess gegen GBI wegen Streik (1999)

Mit einem Freispruch endete der erste Strafprozess um einen Streik. Die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI), die 1995 in La-Chaux-de-Fonds (NE) eine Arbeitsniederlegung mit Betriebsblockade (Streikposten) organisiert hatte, wurde vom zuständigen Gericht vom Vorwurf der Freiheitsberaubung und Nötigung freigesprochen, da gemäss den Richtern rechtmässig Streikende gewaltlose Begleitmassnahmen wie das Aufstellen von Streikposten oder das Besetzen des Firmengeländes ergreifen dürfen, ohne gegen das Gesetz zu verstossen. Drei GBI-Funktionäre, die sich vier Wochen vor dem eigentlichen Streiktag anlässlich eines kurzen Warnstreiks illegal auf dem Firmengelände aufgehalten hatten, wurden hingegen wegen Hausfriedensbruchs zu geringfügigen Geldbussen verurteilt.