Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Nationalrätin Brunner (sp, GE) den 1993 im Obligationenrecht (OR) beschlossenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kollektivkündigungen verbessern. Sie verlangte, dass im Fall von Massenentlassungen die Arbeitnehmer eine Verhandlung über einen Sozialplan verlangen können. Gegenüber den Bedenken der Arbeitgeber und der bürgerlichen Vertreter, damit werde die Sozialpartnerschaft übermässig strapaziert, konnte sich Brunner im Rat nicht durchsetzen. Sie verwies vergeblich darauf, dass aus ihrem Begehren kein Recht auf einen Sozialplan abzuleiten sei, sondern nur die zwingende Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Gegen den Widerstand einer Minderheit aus SP, GP, CVP und LdU verwarf der Rat den Vorstoss deutlich.