Im Berichtsjahr wurden verschiedene Bemühungen unternommen, um die rechtlichen Möglichkeiten von Asbestopfern zu verbessern. Während sich der Nationalrat in mehreren Vorstössen gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen ausgesprochen hatte (beispielsweise eine parlamentarische Initiative Heim, sp, SO), soll der rechtliche Schutz der Asbestopfer nun über das Haftpflichtrecht verbessert werden. Dazu hat der Bundesrat das Justiz- und Polizeidepartement angewiesen eine entsprechende Vernehmlassung vorzubereiten. Zu klären ist nicht nur die Verlängerung der absoluten Verjährungsfristen, sondern etwa auch die Dauer der sogenannten relativen Verjährung, welche ab Kenntnis des Schadens läuft.