Ein im Nationalrat angenommenes Postulat Ingold (evp, ZH) (Po. 13.3157) beauftragte den Bundesrat in der Herbstsession, in einem Bericht die Nutzung von Enhancern darzulegen. So genanntes Human Enhancement oder Hirndoping nehme zu und man müsse abgrenzen, wann die Therapie einer Krankheit in blosse Leistungssteigerung übergehe. In unserer leistungsorientierten Gesellschaft, so die Postulantin, würden leistungssteigernde Substanzen an Bedeutung gewinnen. Das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung geht in einer Studie davon aus, dass ein bis zwei Prozent der Erwachsenen ein stärkeres Enhancement praktizieren. Im Zentrum des Anliegens lag die Frage nach dem missbräuchlichen Konsum solcher Substanzen und damit einhergehend die Handhabung solcher Medikamente durch die Krankenversicherungen. Ein ähnliches Postulat (Po. 13.3012) wurde von der SGK des Nationalrates Anfang Jahr eingereicht. Unter dem Oberbegriff „leistungssteigernde Substanzen“ sollte die Handhabung solcher Präparate auf politischer beziehungsweise gesetzgeberischer Ebene geklärt werden. Die Kommission wollte eine Reihe offener Fragen klären lassen, welche vor allem die Verwendung, Verschreibung und Wirkung von Ritalin (Methylphenidat) betreffen. Dieser Vorstoss gründete auf einer früheren parlamentarischen Initiative Freysinger (svp, VS) (Pa. Iv. 11.501) zur Verschreibungskompetenz von Ritalin, welche Anfang 2013 zurückgezogen worden war. Mit Verweis auf einen 2009 überwiesenen Vorstoss Jacqueline Fehrs (sp, ZH) und unter Zusammenfassung aller drei Vorstösse stellte der Bundesrat einen Bericht in Aussicht, welcher Ende 2014 erscheinen wird. Unter diesen Voraussetzungen wurde auch dieser im Berichtsjahr eingereichte Vorstoss gutgeheissen. Das in der parlamentarischen Initiative Freysingers angesprochene Anliegen war auch Gegenstand einer Motion der nationalrätlichen SGK. Damit soll der Bundesrat verpflichtet werden, im Rahmen der Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes dafür zu sorgen, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Die Ausstellung eines Rezepts muss zudem im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung erfolgen. Der Bundesrat empfahl die Motion mit Verweis auf die laufenden Prozesse im Zusammenhang mit oben genannten Geschäften zur Ablehnung. Der Nationalrat stimmte dennoch zu, womit das Geschäft an den Ständerat ging, der sich bis Ende des Berichtsjahres noch nicht damit befasst hatte.

Das Postulat Ingold (evp, ZH) zu Human Enhancement wurde Mitte 2015 abgeschrieben, da die aufgegriffenen Forderungen inzwischen erfüllt wurden. Der in der bundesrätlichen Antwort auf das Postulat in Aussicht gestellte Bericht («Leistungssteigernde Arzneimittel») wurde am 6.11.2014 publiziert, womit dieses Geschäft erledigt wurde.
Der Bericht enthält eine Auslegeordnung über Neuroenhancement und die therapeutische Anwendungen solcher methylphenidathaltigen Arzneimittel, wobei der Fokus auf verschreibungspflichtige Pharmaka gelegt wurde. Der Bericht geht davon aus, dass etwa 4 Prozent der erwerbstätigen oder sich in Ausbildung befindlichen Bevölkerung mindestens einmal verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Stimmungsaufhellung oder Leistungssteigerung eingenommen hat, ohne jedoch eine medizinische Indikation zu haben. Dies entspreche jedoch noch keinem problematischen Konsum und die Verbreitung sei ebenfalls nicht besorgniserregend. Die verfügbaren Daten liessen aber andererseits keine genaueren Rückschlüsse zu. Der Bundesrat äusserte im Bericht gleichwohl seine Absicht, die Entwicklung betreffend die Nutzung und Verschreibung von Neuroenhancern zu verfolgen. Ebenso solle die Verwendung von leistungssteigernden Substanzen in der Nationalen Strategie Sucht mitberücksichtigt werden, was wiederum eine Abdeckung über die Suchthilfe ermöglichen könne. Davon versprach sich die Regierung eine frühzeitige Debatte zu solchen Medikamenten mit der Chance, bei auftretenden Problemen rasch Handeln zu können.
Die Nutzung und Verschreibung von methylphenidathaltigen Arzneimitteln stehe in starkem Zusammenhang mit ADHS. 3 bis 5 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz seien von diesem Leiden betroffen. Rund ein Viertel davon werde mit solchen Medikamenten behandelt. Dabei sei aber eine Zunahme zu verzeichnen, was jedoch vor allem auf eine vermehrte Nutzung durch erwachsene Personen zu erklären sei. Die Abgabe an Kinder und Jugendliche verharre auf stagnierendem Niveau. Gemäss Bundesrat sei diese Behandlungsrate adäquat.
Abschliessend zeigte die Regierung vier Handlungsempfehlungen auf. Bezüglich Neuroenhancement gelte es ein Monitoring aufzubauen und zu prüfen, welche Anpassungen im Suchtmonitoring Schweiz nötig seien, um die Entwicklungen in diesem Bereich abzubilden. Ferner gelte es auch, Neuroenhancement in die Suchtprävention aufzunehmen. Bezüglich der therapeutischen Anwendung von methylphenidathaltigen Arzneimitteln wurde das BAG beauftragt, die Entwicklungen zu beobachten und regelmässig zu kommunizieren. Zudem müsse bezüglich des Einsatzes von solchen Substanzen die Qualitätssicherung hochgehalten werden, wofür eine Arbeitsgruppe Ritalin federführend aktiv werde. Dafür werde eine Datenbank in der Kinderheilkunde fortgeführt.