In beiderseitigem Einverständnis und ohne Diskussionen wurde von beiden Kammern im Rahmen der Verfassungsrevision beim Artikel über die Fortpflanzungsmedizin und die Gentechnologie beim Menschen (Art. 119) zusätzlich ein Verbot des Klonens aufgenommen. Ein Antrag von Felten (sp, BS) im Nationalrat, der auch ein Verbot der Patentierung von menschlichen Organen, Geweben, Zellen, Genen und Gensequenzen festschreiben wollte, wurde mit 77 zu 60 Stimmen abgelehnt.
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)- Schlagworte
- Datum
- 8. Juni 1998
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 07.07.2017
Aktualisiert am 07.07.2017