Der Bundesrat verabschiedete Anfang Jahr die Gesamtschau Gesundheit 2020. Mit insgesamt 36 Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität verbessert und die Transparenz erhöht werden. Eines der zentralen Ziele ist es, das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und gleichzeitig die Kosten überschaubar zu halten. Als eine der Hauptschwierigkeiten sah der Bundesrat die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmende Zahl älterer Menschen und mit ihr ein Anstieg chronischer Krankheiten, denen die heutigen, auf Akutversorgung ausgerichteten Strukturen nicht mehr genügen werden. Prognostiziert wurde auch eine Zunahme der Gesundheitskosten, welche mit der demographischen Entwicklung und dem medizinisch-technischen Fortschritt begründet wurden. Problematisch seien des Weiteren die hohen Krankenkassenprämien, welche bereits gegenwärtig für viele Versicherte eine spürbare finanzielle Belastung darstellten. Einige der in der Gesamtschau enthaltenen Massnahmen sind bereits fortgeschritten und stehen vor der politischen Umsetzung, so beispielsweise die Einführung des elektronischen Patientendossiers, das Gesundheitsberufegesetz, das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz oder der Gegenvorschlag zur öffentlichen Krankenkasse. Weitere Massnahmen müssen noch gestaltet und konkretisiert werden, wobei der Bundesrat hauptsächlich auf den Masterplan Hausarztmedizin, die schrittweise Erhöhung der Zahl von Medizinstudentinnen und -studenten, die Vereinfachung des Prämiensystems, eine differenziertere Zulassungssteuerung bei den Spezialärzten und die Einführung neuer Steuerungsinstrumente für die Versorgung im spitalambulanten und ambulanten Bereich fokussierte. Anfang September trafen sich rund 350 Vertreter aller wichtigen Organisationen des Gesundheitswesens und der Schweizerischen Gesundheitspolitik zur ersten Nationalen Konferenz Gesundheit2020 mit der Absicht, die Ziele und Massnahmen der Strategie zu priorisieren und die zentralen Partner für die Umsetzung zu benennen.

Die 2013 skizzierte und lancierte Strategie „Gesundheit 2020“ sei auf Kurs. Diese Einschätzung gab das BAG Ende März 2014 ab. Damit das Grossprojekt weiter ausgebaut werden konnte, legte der Bundesrat zwölf Prioritäten für das Jahr 2014 fest.
Diese beinhalteten die Eröffnung der Vernehmlassungen zur Konkretisierung der Qualitätsstrategie, für eine Zulassungssteuerung im ambulanten Bereich, zum Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall sowie zum Bundesgesetz über Tabakprodukte.
Darüber hinaus sollten folgende Entscheide innert Jahresfrist gefasst werden: Entscheid über eine Verordnung über die Anpassung von TARMED sowie eine Einigung über das weitere Vorgehen im Bereich der Medikamentenpreise. Zudem soll die Botschaft zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen publiziert werden sowie die Berichte über Massnahmen zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger und über die psychische Gesundheit (in Erfüllung eines Postulates der SGK-SR) sowie zur künftigen Positionierung der Apotheken in der medizinischen Grundversorgung fertig gestellt werden. Zudem sollen die Eckwerte für die Botschaft zum Gesundheitsberufegesetz definiert werden. Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die Beurteilung und die Kenntnisnahme des Resultats der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 über die medizinische Grundversorgung und die Klärung der Umsetzung.

Zwei Projekte aus dem Vorjahr, welche nicht hatten abgeschlossen werden können, wollte der Bundesrat ebenfalls 2014 zum Abschluss bringen: Dies waren die Weiterentwicklung des Systems für die Preisfestsetzung von Medikamenten und die Umsetzung der Qualitätsstrategie für die Gesundheitsversorgung, die aufgegleist und auf gutem Wege waren.