Motion Lernfahrausweis erst nach Untersuch auf allfällige Suchtmittelabhängigkeit

Als PDF speichern

Der Nationalrat nahm gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Bortoluzzi (svp, ZH) an, die verlangt, dass bei der Erteilung eines Lernfahrausweises die Bewerber auf eine allfällige Suchtmittelabhängigkeit untersucht werden. Bundesrat Koller hätte die Diskussion lieber im Rahmen der anstehenden Revision des Strassenverkehrsgesetzes geführt, weshalb er eine Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte.

Ganz im Einvernehmen mit Bundesrat Koller, der eine entsprechende SVP-Motion bereits im Nationalrat bekämpft hatte, lehnte es der Ständerat ab, bei der Erteilung eines Lernfahrausweises ein ärztliches Attest über die Suchtfreiheit der Kandidatinnen und Kandidaten zu verlangen. Der Kommissionssprecher betonte, der Verzicht auf eine derartige Massnahme bedeute keinesfalls eine Verharmlosung des Umgangs mit legalen oder illegalen Drogen, doch solle diese Frage anlässlich der Revision des Strassenverkehrsgesetzes in angemessenerer Form angegangen werden.