Die Schweiz soll der am 1. März 1990 in Kraft getretenen Europäischen Konvention gegen Doping beitreten, weil ein fairer, dopingfreier Sport im Interesse der gesamten Gesellschaft liegt. So begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ratifizierung des Abkommens, den er im Lauf des Sommers in die Vernehmlassung schickte. Nach klar positivem Echo beauftragte der Bundesrat das EDI, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Als erster einschlägiger Vertrag mit Gesetzeskraft will die Konvention die Dopingbekämpfung vereinheitlichen, ohne die innere Rechtsordnung der Unterzeichnerstaaten in Frage zu stellen.
- Schlagworte
- Datum
- 5. Juli 1991
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 92.015
- Quellen
-
anzeigen
- Presse vom 5.7.91; NZZ, 3.12.91.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 31.01.2024
Aktualisiert am 31.01.2024