Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Grobet (-, GE) (Pa. Iv. 01.434) ab, der das Parlament mit der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Dopingbekämpfung beauftragen wollte. Bereits in früheren Jahren waren Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung verworfen worden, da das Parlament der Auffassung war, das unbestrittene Ziel könne rascher durch die Einführung von Dopingbestimmungen in bestehende Gesetze erreicht werden. Gleichzeitig nahm er ein Postulat seiner SGK an, das den Bundesrat ersucht, dem Parlament im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen die konkreten Ziele und ein Aktionsprogramm betreffend Prävention, Information, Gesundheitsförderung, Aufsicht und Kontrolle auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung vorzulegen.