Nach den Kriterien der EG und der WHO gilt eine Person als arm, wenn ihr Einkommen weniger als die Hälfte des Einkommens beträgt, das in einem Land durchschnittlich zur Verfügung steht. Geht man von dieser Definition der Armutsschwelle aus, leben 8 Prozent oder ungefähr 500'000 Menschen in der Schweiz in Armut. Dient als Richtschnur die für die Entrichtung von Ergänzungsleistungen der AHV/IV massgebliche Einkommensgrenze, so sinkt der Anteil der Armen auf 4 Prozent. Auf 10 Prozent steigt er dagegen, wenn die für Mietzinszuschüsse massgebliche Einkommensgrenze berücksichtigt wird. Dies ergab eine Untersuchung des Instituts für Sozialwissenschaft der Universität Lausanne. Noch erschreckendere Zahlen lieferte eine Armutsstudie im Kanton Neuenburg, derzufolge mindestens ein Sechstel, wahrscheinlicher aber eher ein Fünftel der Bevölkerung unter der von EG und WHO definierten Armutsschwelle lebt. Aufgeschreckt durch diese Zahlen reichte die FDP-Fraktion ein Postulat (Po 90.926) ein, das für das Jubiläumsjahr eine nationale Konferenz zum Thema Armut anregt.
- Schlagworte
- Datum
- 2. November 1990
- Prozesstyp
- Studien / Statistiken
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- Quellen
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- SN, 1.10.90., "Hainard (1990) Avons-nous des pauvres?: enquête sur la précarité et la pauvreté dans le canton de Neuchâtel" ; LM, 2.11.90. Verhandl. B. vers., 1990, V. S. 57 f. Bulletin NFP 29, Nr. 1, September 1990, S. 7
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 30.01.2024
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