Ambulatorium für Folteropfer (ab 1994)

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Das Schweizerische Rote Kreuz beschloss, 1995 im Raum Bern ein gesamtschweizerisches Ambulatorium für Folteropfer einzurichten. Mit der Ratifizierung der UNO-Konvention gegen Folter hat sich die Schweiz verpflichtet, den Folteropfern eine Rehabilitation zu ermöglichen. Anders als beispielsweise in Dänemark, Schweden, Holland und Frankreich gibt es jedoch bisher in der Schweiz kein spezifisches Therapieangebot für die rund 8000 hier lebenden Folteropfer. An der für die Startphase zur Vefügung stehenden Summe von CHF 1.4 Mio. beteiligen sich der Bund mit CHF 300'000 und der Kanton Bern mit CHF 100'000. Mehr als CHF 800'000 wurden über private Spenden aufgebracht. Der Bundesrat will im Rahmen der Asylgesetzrevision die Möglichkeit prüfen, jährliche Beiträge an die Betriebskosten des Ambulatoriums zu leisten.

Im Herbst 1995 eröffnete in Bern das Therapiezentrum des Schweizerischen Roten Kreuzes für internationale Folteropfer seine Tore. Obgleich der Bedarf ausgewiesen ist und die Notwendigkeit sowohl vom Bund wie von Fachkreisen anerkannt wird, kämpft das Zentrum von Beginn an finanziell ums Überleben. Primär von privaten Spenden getragen, erhielt die Institution vom Bund eine Starthilfe von CHF 300'000 und darf auch 1996 mit einem Zustupf von CHF 150'000 rechnen. Gegenwärtig beruft sich der Bund für seine nicht eben grosszügige Hilfe noch auch fehlende rechtliche Grundlagen, will diese aber im Rahmen des revidierten Asylgesetzes schaffen. Dies ist umso dringender, als sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der UNO-Konvention gegen Folter verpflichtet hat, den Folteropfern eine Rehabilitation anzubieten. Von den Kantonen beteiligten sich lediglich Bern als Standortkanton sowie die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg und Schwyz mit Beträgen zwischen CHF 10'000 und CHF 100'000 an den Kosten des Zentrums.

Zweieinhalb Jahre nach seiner Eröffnung konnte das Therapiezentrum für Folteropfer in Bern, das Betroffenen ambulante Hilfe anbietet, eine erste Bilanz ziehen. Über 100 folter- und kriegstraumatisierte Menschen wurden aufgenommen und ihnen und ihren Familienangehörigen psychotherapeutische, soziale und medizinische Hilfe offeriert. Wegen Kapazitätsengpässen mussten aber mindestens noch einmal so viele Personen auf die wachsende Warteliste gesetzt oder weiterverwiesen werden. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat ein Postulat Günter (sp, BE), das die Landesregierung ersucht zu prüfen, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit dem Zentrum zusammenarbeiten und es unterstützen könnte (Po. 97.3630).