Das Schweizerische Rote Kreuz beschloss, 1995 im Raum Bern ein gesamtschweizerisches Ambulatorium für Folteropfer einzurichten. Mit der Ratifizierung der UNO-Konvention gegen Folter hat sich die Schweiz verpflichtet, den Folteropfern eine Rehabilitation zu ermöglichen. Anders als beispielsweise in Dänemark, Schweden, Holland und Frankreich gibt es jedoch bisher in der Schweiz kein spezifisches Therapieangebot für die rund 8000 hier lebenden Folteropfer. An der für die Startphase zur Vefügung stehenden Summe von CHF 1.4 Mio. beteiligen sich der Bund mit CHF 300'000 und der Kanton Bern mit CHF 100'000. Mehr als CHF 800'000 wurden über private Spenden aufgebracht. Der Bundesrat will im Rahmen der Asylgesetzrevision die Möglichkeit prüfen, jährliche Beiträge an die Betriebskosten des Ambulatoriums zu leisten.
- Schlagworte
- Datum
- 11. November 1994
- Prozesstyp
- Verbandschronik
- Quellen
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- WoZ, 17.6.94; Presse vom 11.11.94.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 12.02.2024
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