Eine grundsätzliche Neuordnung der Freizügigkeitsleistungen fordert die 1988 lancierte Volksinitiative «für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge», die am 7. Juli mit 121'699 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Diese vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein (SKV) ausgehende und von allen Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften unterstützte Initiative hat die eher seltene Form der allgemeinen Anregung, bei der Volk und Stände nur über einen unverbindlichen Text, der das grundsätzliche Anliegen formuliert, abstimmen und dem Parlament die anschliessende konkrete Ausarbeitung eines Verfassungsartikels überlassen. Seit 1891 wurden nur gerade acht der insgesamt 176 Volksinitiativen in dieser Form eingereicht. Als «Akt der Solidarität zwischen ausländischen und schweizerischen Arbeitnehmern» wurde in Zusammenarbeit zwischen SGB, CNG und den wichtigsten Immigrantenorganisationen eine Petition lanciert, die sich hinter die Ziele der Volksinitiative stellt, und die im Dezember mit rund 57'000 Unterschriften ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde.

Diese schwache Form einer Initiative wurde wohl auch gewählt, weil sich der Ruf nach einer «vollen Freizügigkeit» zwar politisch gut nutzen lässt, sich die Experten aus allen politischen Lagern aber einig sind, dass die Freizügigkeit bei der heute herrschenden Vielfalt der Pensionskassenstrukturen nie «voll» wird sein können, weil nämlich gerade die für die Versicherten «guten» Kassen, die Leistungsprimatkassen, durch eine volle Freizügigkeit im Sinn einer Herausgabe sämtlicher Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in ihrer solidarischen Komponente geschmälert würden. Die Fachleute möchten deshalb eher nach Lösungen suchen, die es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlauben würden, «ohne Substanzverlust» die Stelle zu wechseln. Gute Versicherungsleistungen, hohe Freizügigkeit und die von Arbeitgeberseite immer wieder geforderte Kostenneutralität werden aber wohl nur schwer vereinbar sein. Mit einer Verteuerung des Ganzen um ein bis zwei Lohnprozente müsste wohl gerechnet werden, obgleich hier auch der Beizug der bisher geäufneten Mutationsgewinne kostendämpfend wirken könnte. Die BVG-Kommission sprach sich denn auch mehrheitlich für eine Lösung aus, die auf einem «Barwert der erworbenen Ansprüche» basiert. Als Mindestbetrag müssten bei einem Stellenwechsel die Arbeitnehmerbeiträge (abzüglich Risikoprämie), erhöht um einen mit dem Alter ansteigenden Zuschlag mitgegeben werden. Einkaufssummen müssten gleich berechnet werden wie die Freizügigkeitsleistungen. Bei Spareinrichtungen wäre einem Austretenden das gesamte Sparkapital auszubezahlen.

Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"