Weil er es als sinnvoller und rascher realisierbar erachtet, den Grundsatz der vollen Freizügigkeit auf Gesetzesstufe anstatt in der Verfassung zu regeln, beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative des Kaufmännischen Vereins "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge" Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"- Datum
- 26. Juni 1991
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Geschäftsnr.
- 91.044
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 1991, III, S. 841 ff.; Bund, 6.11.91.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 21.07.2017
Aktualisiert am 21.07.2017