Am 1. Januar 2000 werden zusammen mit dem revidierten Scheidungsrecht auch neue Vorschriften über die Ehe- und Partnerschaftsvermittlung in Kraft treten. Der Bundesrat nutzte die Gelegenheit, um strengere Vorschriften für die Vermittlung von Frauen aus Osteuropa und der Dritten Welt einzuführen. Er unterstellt die berufsmässige Ehe- und Partnerschaftsvermittlung zwischen Personen in der Schweiz und im Ausland einer Bewilligungspflicht. Damit will er den in den letzten Jahren immer öfters beobachteten unlauteren Machenschaften in diesem Bereich dezidierter entgegen treten.
- Schlagworte
- Datum
- 19. Juni 1999
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- NZZ, 19.6. und 11.11.99.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 21.06.2017
Aktualisiert am 21.06.2017