Gleichstellung der Behinderten (Pa.Iv. 95.418)

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Am letzten Tag seiner Sommersession gab der Nationalrat einstimmig einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge, die eine verfassungsmässige Verankerung der Gleichstellung der Behinderten verlangt. Der Initiant erhofft sich von einem entsprechenden Verfassungszusatz einen Bewusstseinswandel und damit eine grundlegende qualitative Verbesserung der Situation der Behinderten. Der Anspruch auf Gleichstellung und Gleichbehandlung soll einerseits vor Diskriminierung schützen und andererseits als Auftrag an die Behörden aller Stufen verstanden werden, vorhandene Benachteiligungen abzubauen und die Integration zu fördern.

Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Der Nationalrat hatte 1996 einstimmig einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge gegeben, welche verlangte, dass im Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung (BV; Art. 4) neben den Frauen auch die Behinderten in einem separaten Abschnitt explizit erwähnt werden. Im Berichtsjahr befasste sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK mit der konkreten Umsetzung des Anliegens. Eine Mehrheit der Kommission wollte dabei nur gerade den Grundsatz aufnehmen, nicht aber die Präzisierungen, die Suter vorschwebten (Gleichheit in Schule, Ausbildung und Beruf sowie im Bereich der öffentlichen Transporte, der Kommunikation und der öffentlichen und privaten Bauten). Eine Minderheit der Kommission wollte die Spezifizierungen zwar aufnehmen, sie aber mit dem Zusatz abschwächen, dass dies nur im Rahmen des Möglichen zu gelten habe. Mitte August demonstrierten rund 80 Behinderte vor dem Bundeshaus gegen diese Verwässerung ihres Anliegens. Die Kommission des Nationalrats zur Totalrevision der Bundesverfassung übernahm den Vorschlag der SGK. Sie schlug im Rahmen der Verfassungsnachführung eine neue Bestimmung vor (Art. 7.4), welche für die Gleichstellung der Behinderten ein spezielles Gesetz mit entsprechenden Massnahmen verlangt. Die Verfassungskommission des Ständerats übernahm diesen Artikel nicht.

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Gleichentags behandelte die grosse Kammer auch die Umsetzung einer 1996 angenommenen parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) zur Gleichstellung der Behinderten. Eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit versuchte noch einmal vergeblich, das Gleichheitsgebot dahingehend abzuschwächen, dass nur von der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen gesprochen werden sollte bzw. das Gesetz nur im Rahmen der verfügbaren Mittel für die Gleichstellung zu sorgen hätte, unterlag aber mit 81 zu 64 resp. 83 zu 56 Stimmen. Andererseits scheiterte auch ein Antrag aus dem linken Lager, der den Passus, wonach der Gesetzgeber nur in Ergänzung zu privater Initiative und Verantwortung tätig wird, wieder streichen wollte. Am meisten entzündeten sich aber die Diskussionen am Antrag der Kommissionsmehrheit (RK-NR), entgegen den Beschlüssen bei der Verfassungsrevision (BV) noch einen dritten Satz in den vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel aufzunehmen, wonach den Behinderten der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit zumutbar zu gewährleisten sei. Die FDP, unterstützt von Bundesrat Arnold Koller, beantragte hier Streichung, weil diese Forderung nur schwer einklagbar wäre und zu nicht abzuschätzenden finanziellen Folgen für Öffentlichkeit und Private führen würde. Koller verwies auch darauf, dass mit dieser Doppelspurigkeit des Vorgehens (laufende Verfassungsrevision und gleichzeitiger Antrag auf Abänderung der geltenden Verfassung) eine, wie er sagte, «verfahrene Verfahrenssituation» entstehen würde. Mit 78 zu 66 Stimmen setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit dennoch durch. Die Gesamtvorlage wurde mit 82 zu 64 Stimmen angenommen. Dafür votierte das geschlossene rot-grüne Lager mit Unterstützung von einzelnen Abgeordneten aus der CVP und der FDP

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Der Ständerat lehnte eine 1996 vom Nationalrat genehmigte parlamentarische Initiative Suter (fdp, BE) ab, die den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung (BV, Art. 8 Abs.2) griffiger formulieren und insbesondere einen direkt einklagbaren Anspruch einführen wollte. Hingegen überwies er eine Motion Gross (sp, TG; Mo. 99.3192), die den Bundesrat auffordert, den Verfassungsartikel zügig in einem Gesetz umzusetzen.

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