Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament ebenfalls seinen Bericht über drei Übereinkommen der ILO, nämlich die Konventionen Nr. 176 über den Arbeitsschutz in Bergwerken, das Protokoll von 1995 zum Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht sowie das Übereinkommen Nr. 177 und die dazugehörige Empfehlung über die Heimarbeit (Nr. 184). Keines dieser Abkommen enthält Bestimmungen, die mit dem Schweizer Arbeitsrecht inkompatibel wären. In Details entspricht die schweizerische Gesetzgebung aber nicht in allen Punkten den Vereinbarungen. Auch hier war der Bundesrat der Ansicht, es bestehe kein Anlass, von der gängigen Praxis abzuweichen, weshalb er vorderhand auf eine Ratifizierung verzichten möchte. Der Ständerat entsprach bei allen drei Übereinkommen dem Antrag des Bundesrates.
- Schlagworte
- Datum
- 8. Dezember 1998
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 98.060
- Quellen
-
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- BBl, 1999, S. 513 ff.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1258 ff
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 11.12.2017
Aktualisiert am 11.12.2017