Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich SUK

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Ende Jahr unterzeichneten die Vertretungen von Bund und Universitätskantonen die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich. Mit dieser Vereinbarung wurden alle im Universitätsförderungsgesetz vorgesehenen Strukturen realisiert. Das Gesetz war am ersten April des Berichtsjahres in Kraft getreten, womit der Weg für die auf den ersten Januar 2001 vorgesehene Ablösung der SHK durch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) frei wurde. War die SHK ein kantonales Koordinationsgremium, wird der SUK das Gewicht eines gemeinsamen Planungsgremiums von Bund und Kantonen zukommen. Die Schaffung der SUK ist eine der zentralen Neuerungen, die 1999 mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000–2003 durch das Parlament verabschiedet worden war. In diesem Zusammenhang wurde im November des Berichtsjahres die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz (SHRK) aufgelöst und durch die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) ersetzt. Der Crus gehören die Rektoren der zehn kantonalen Universitäten und die Präsidien der beiden ETH an.

Ohne Gegenstimme überwies die kleine Kammer eine Motion Bürgi (svp, TG; 04.3506), welche die Gewährung von Hochschulbeiträgen von einer materiell verstärkten Zusammenarbeit der Hochschulen abhängig machen will. Teure Fächer sollen an einzelnen Standorten konzentriert werden, so dass entsprechende Portfoliobereinigungen stattfinden. Der Nationalrat stimmte einer gleichlautenden Motion Randegger (fdp, BS; Mo. 04.3484) zu.