Gentechnik Moratoriumsinitiative

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Die ständerätliche WBK begann die Vorberatung der Botschaft. Das Freisetzungsmoratorium war in der Kommission nach wie vor der umstrittenste Punkt der Vorlage – das heisst die Frage, ob eine einfache Bewilligungspflicht für Freisetzungen von GVO oder aber vorerst ein zehnjähriges Moratorium im Sinne eines Verbotes einzuführen sei. Nach wie vor offen war auch die Schaffung eines einzigen Gentechnikgesetzes – anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassung verschiedener bestehender Gesetze an die neue Technik. Der Auftrag für die Formulierung eines entsprechenden umfassenden Gesetzes war erteilt worden, die WBK verfolgte aber weiterhin parallel dazu das Projekt des Bundesrates einer Anpassung des bestehenden Rechts. Mitte November zogen Umwelt- und Bauernorganisationen in einem Mediengespräch eine „Zwischenbilanz in Sachen Gentechnik“, nachdem die WBK mitgeteilt hatte, die Beratung der Gen-Lex-Vorlage im Ständerat werde nicht wie geplant in der Wintersession, sondern erst im Frühjahr 2001 in Angriff genommen werden. Ursprünglich waren die Beratungen für die Herbstsession vorgesehen gewesen. Diese weitere Verzögerung wurde von den Umweltorganisationen als Ausdruck einer bewussten Hinhaltetaktik interpretiert. Die Zeitschinderei ziele darauf ab, die Bewilligung eines ersten Gesuchs um Freisetzung von GVO durch das BUWAL zu provozieren und damit die Moratoriumsfrage vom Tisch zu wischen. An diesem Mediengespräch, aber auch anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) wurde signalisiert, dass die Absage an ein Moratorium die Lancierung einer Moratoriumsinitiative zur Folge haben könnte.

Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz