Am 21. Mai 2006 kam der Bildungsartikel zur Abstimmung. Die Verfassungsänderung regelt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich neu, indem sie die Koordination und Kooperation verstärkt. Ziel ist: Erstens) eine Harmonisierung der Schulsysteme durch die Angleichung des Schuleintrittsalters, der Dauer der Schulpflicht, der Bildungsziele und -standards sowie der Anerkennung der Abschlüsse; zweitens) eine intensivere Koordination zwischen den Kantonen und dem Bund auch im Hochschulbereich; drittens) die Förderung der Berufs- und Weiterbildung. Die Vorlage war unbestritten, einzig die politisch unbedeutenden Parteien PdA, Lega und KVP, vier Kantonalsektionen der SVP und je eine der SP und der Grünen sowie einige Studierendenverbände aus der lateinischen Schweiz gaben die Nein-Parole heraus.