Ende April wurde der Entwurf zum neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur präsentiert und in die Vernehmlassung gegeben. Damit soll Artikel 71 der neuen Bundesverfassung umgesetzt und die Filmförderung auf moderne gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Insbesondere geht es darum, die im Versuchsbetrieb laufende erfolgsabhängige Filmförderung in die reguläre Gesetzgebung zu überführen. Der Entwurf schlägt weiter die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung der Filmförderung vor, der durch einen jährlichen Bundesbeitrag sowie Lenkungs- und Konzessionsabgaben gemäss Radio- und Fernsehgesetz zu speisen wäre. Mit diesem Übergang von Jahressubventionen zu einem Fonds mit eigenem Vermögen soll dem BAK die zweckmässige Verwendung der Mittel erleichtert werden, da sich die einheimische Filmproduktion nicht nach Kalenderjahren richten kann, sondern mehrjährigen saisonalen Schwankungen unterliegt. Zudem soll eine Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen eingeführt werden (der sogenannte «Hollywood-Rappen»), dessen Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung fliessen wird.
- Schlagworte
- Datum
- 26. November 1999
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- Presse vom 28.4.99; AZ, 3.11.99; NZZ, 26.11.99
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 06.11.2019
Aktualisiert am 06.11.2019