Der Bundesrat bekundete seine Intention, bei der Revision des Tierschutzgesetzes das Schächtverbot aufzuheben. Seit 1893 ist das Schächten – die im Judentum und im Islam als rituell erachtete Schlachtung durch Kehlenschnitt ohne vorherige Betäubung des Tieres – in der Schweiz verboten. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid für eine Neuregelung mit der Bundesverfassung, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert (Art. 15). Zudem kenne keines der Nachbarländer ein derart absolutes Schächtverbot. Der Israelitische Gemeindebund sowie kirchliche Kreise begrüssten die Lockerung, da das Schächtverbot eine langjährige Diskriminierung der nicht-christlichen Religionen und eine Einschränkung ihrer ritueller Gebote darstelle. Ganz anders sahen dies Tierschutzkreise und die Gesellschaft der Schweizer Tierärzte, die unter Berufung auf die Würde des Tieres ein Referendum in Aussicht stellten; ihnen schlossen sich der Bauernverband und die Stiftung für Konsumentenschutz an. Von den Parteien sprachen sich die CVP, die SVP und die GP grundsätzlich für eine Lockerung (unter gewissen Auflagen) aus, die SP widersetzte sich und die FDP enthielt sich einer Aussage.
- Schlagworte
- Datum
- 24. Dezember 2001
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Akteure
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- Anderer Kirchenverband / Religionsorganisation
- Anderer Umweltschutzverband
- Schweizer Bauernverband (SBV)
- Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG)
- Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)
- Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; -2020)
- Freisinnig Demokratische Partei.Die Liberalen (FDP)
- Grüne Partei der Schweiz (GPS)
- Schweizerische Volkspartei (SVP)
- Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)
- Quellen
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- Krauthammer (2001) Das Schächtverbot in der Schweiz 1854-2000. Die Schächtfrage zwischen Tierschutz, Politik und Fremdenfeindlichkeit
- Presse vom 22.9., 26.9. und 24.12.01; NZZ, 10.10. und 12.12.01
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 08.11.2019
Aktualisiert am 08.11.2019