Ein ständiger Streitpunkt bildet in den Städten auch die Verteilung der Zuwendungen an die sogenannte «etablierte» und die «alternative» Kultur. So entspann sich etwa in Basel ein Streit um die zukünftige Verwendung des alten Stadtgärtnereiareals, das entweder als Volkspark hergerichtet oder aber einem alternativen Kulturzentrum Platz bieten soll. In Bern wurde die ehemalige Dampfzentrale für einen zweijährigen Versuch einer kulturellen Nutzung geöffnet, doch die Auseinandersetzungen um das Schicksal der städtischen Reitschule hielten an. Deren Abbruch forderte eine Initiative der NA, deren Schutz ein Gutachten der Denkmalpflege-Kommission und deren Nutzung die «Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule» (IKUR). Die Hitzigkeit dieser kulturpolitischen Diskussion nahm mit der gewaltsamen polizeilichen Räumung des Hüttendorfes «Zaffaraya» noch zu, doch wurden mit der provisorischen Öffnung der Reithalle über die Weihnachtstage auch wieder Ansätze zu versöhnlicheren Positionen sichtbar.

Zeichen für eine allmähliche Etablierung der alternativen Kultur waren dagegen andernorts auszumachen. Die Stadt Genf sprach einen Kredit von CHF 4.3 Mio. für die Errichtung eines alternativen Kulturzentrums, und mit einer grossen Mehrheit bestätigten die Zürcher Stimmbürgerinnen und -bürger in einer Volksabstimmung den vom städtischen Parlament gesprochenen Umbau- und Betriebskredit für die Rote Fabrik. Gleichzeitig wurde damit auch einem Trägerschaftsmodell zugestimmt, das dem seit den Jugendunruhen von 1981 bestehenden Versuchsbetrieb eine dauerhafte rechtliche Grundlage verlieh, deren grosse kultur- und gesellschaftspolitische Bedeutung von Vertretern aller grossen Parteien im Vorfeld der Abstimmung immer wieder betont worden war.

ln etlichen Städten führte der akute Mangel an Aufführungs- und Ausstellungsräumen zu teils heftigen politischen Auseinandersetzungen. Insbesondere klagen die Vertreter der sogenannten «Alternativkultur» über die im Vergleich zu der etablierten, stark subventionierten Konzert- und Theaterkultur krasse Benachteiligung durch die öffentliche Hand. Während diese Auseinandersetzung in Zürich seit der Einrichtung der «Roten Fabrik» abgeklungen ist und sich in Bern seit der provisorischen Öffnung der ehemaligen städtischen Reitschule beruhigt hat, führte dieses Jahr in Basel eine kompromisslose Politik bezüglich der alten Stadtgärtnerei zu einem gereizten Klima und zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Ein Beschluss des Grossen Rates aus dem Jahre 1980 verlangte die Errichtung eines Grünparks auf dem Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Gebäulichkeiten waren jedoch besetzt und für kulturelle Anlässe benutzt worden, worauf das Hochbauamt als Eigentümer das Areal der «Interessengemeinschaft Alte Stadtgärtnerei» (IGAS) als Vertreterin der Benützer für eine befristete Zeit überliess. Mit einer Volksinitiative «Kultur- und Naturpark St. Johann» sollten nun die alten Gärtnereigebäude der Kultur erhalten bleiben. Die linken und grünen Parteien sowie der LdU befürworteten die Initiative, die bürgerlichen Parteien, die DSP und die PdA empfahlen die Ablehnung. Das Volksbegehren wurde Anfang Mai 1988 mit 56 Prozent Neinstimmen relativ knapp abgelehnt. Zahlreiche – auch bürgerliche – Organisationen und Einzelpersonen setzten sich darauf weiterhin für eine Kompromisslösung ein, doch der Grosse Rat drängte die Regierung, den Volksentscheid in die Tat umzusetzen, was denn auch Ende Juni mit Polizeigewalt geschah und zu heftigen Krawallen führte. Mehrere Ersatzangebote der Regierung wurden von der IGAS, teilweise auch von der Regierung selbst, als ungeeignet angesehen, worauf die «Stadtgärtnerinnen» ein ehemaliges, zum Abbruch vorgesehenes Kino besetzten und hier trotz einer Strafklage der Eigentümerin erneut einen funktionierenden Kulturbetrieb einrichteten.