Entsprechend dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission setzte der Nationalrat die Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 1992-1995 auf 130 Mio Fr. fest, was einer Erhöhung gegenüber der laufenden Beitragsperiode um real 35% entspricht. Mit dem Hinweis auf die allgemeine Teuerung, die massiv gestiegenen Versicherungsprämien für Ausstellungen im Ausland und vor allem auf die neue Dimension eines verstärkten Kulturaustauschs mit Mittel- und Osteuropa hatte der Stiftungsrat eine Erhöhung auf 168 Mio Fr. beantragt. Der Bundesrat, der in seiner Botschaft wegen der mangelnden Bundeskompetenzen im Bereich der inländischen Kulturförderung noch eine zurückhaltendere Erhöhung (124 Mio Fr.) vorgeschlagen hatte, konnte sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit anschliessen.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Juni 1991
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Geschäftsnr.
- 91.024
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 21.03.2022
Aktualisiert am 21.03.2022