Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

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Der von der Generaldirektion der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft den zuständigen Organen zur Vernehmlassung zugestellte Bericht über das künftige zweite Programm des Fernsehens erntete wenig Anerkennung. Insbesondere dessen uneinheitliche Zusammensetzung (Programmteile ausländischer Sender, gekaufte Produktionen privater Gesellschaften, Eigenproduktionen und Bildungsprogramme) wurde beanstandet. Der Arbeitnehmer-Radio- und -Fernsehbund verlangte vor der Einführung eines zweiten Programms eine breitere Meinungsbildung und wünschte eine zusätzliche Finanzierung künftiger Bildungssendungen durch Bund und Kantone. Beim Radio standen weiterhin finanzielle Probleme im Vordergrund. Die verschiedentlich angeregte Einführung von Werbesendungen des Radios lehnte der Bundesrat indessen ab. Eine unbestrittene Forderung betraf den Ausbau der Lokalsendungen, deren Dauer von einer Sendestunde pro Woche auf eine Sendestunde pro Tag erhöht werden soll.

Die Nationalratsdebatte vom Juni beschäftigte sich auch mit der Frage, für welche Programme die drei der Schweiz zugeteilten Fernsehketten zu verwenden seien. Es wurde ein weiterer Bericht des Bundesrats verlangt, der die technische Entwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigen sollte. Die SRG sah vor, neu ein zweites Programm auf der dritten Fernsehkette auszustrahlen. Dadurch würde die Ausstrahlung des italienischen Programms in der übrigen Schweiz wegfallen, eine Aussicht, die zu zahlreichen Protesten führte. Der Zentralvorstand der SRG beschloss schliesslich, das zweite Programm erst 1974 einzuführen und bei der definitiven Regelung die Interessen der italienisch sprechenden Zuschauer zu berücksichtigen. Die Schweiz unterzeichnete das neue INTELSAT-Übereinkommen, das die provisorische Vereinbarung von 1969 ersetzt und die Vormachtstellung der USA gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten beschneidet.

Radio und Fernsehen mit ihrem uneingeschränkten Ausstrahlungs- und Beeinflussungsvermögen erregten weiterhin die öffentliche Aufmerksamkeit. Behördenvertreter führten die Schwierigkeiten, die sich insbesondere in Personalfragen ausdrückten, auf eine Wachstumskrise der Massenmedien zurück. Demgegenüber machten mehrere Redner in einer Nationalratsdebatte im Juni, die sich mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zu Radio und Fernsehproblemen befasste, ein strukturelles Ungenügen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) geltend. Die Sozialdemokraten riefen nach einer personellen Ausweitung der Generaldirektion sowie mit Unterstützung der Unabhängigen nach der Verlagerung der Programmhoheit in die Regionen und nach Mitbestimmung für das Personal. Auch die Christlichdemokraten waren der Meinung, dass, solange die SRG ein Monopolbetrieb sei, Rekurs-, Kontroll- und Mitbestimmungsmöglichkeiten einzubauen seien, am besten in der Form eines unabhängigen Radio- und Fernsehrates. Die Frage der Programmfreiheit spaltete den Rat in zwei Lager. Auf der einen Seite befürworteten die Sozialdemokraten eine uneingeschränkte Programmfreiheit; sie erklärten Objektivität in der Programmgestaltung als unrealisierbar. Auf der andern Seite riefen Vertreter der bürgerlichen Parteien wegen des Monopolcharakters der Massenmedien nach einer gewissen Kontrollmöglichkeit durch politische Instanzen. Bundesrat Bonvin wies in seiner Antwort darauf hin, dass seit Oktober 1970 eine juristische Expertenkommission sich mit der Ausarbeitung eines Verfassungsartikels über Radio und Fernsehen befasse. Mit der Überprüfung der Strukturen habe die SRG ein Spezialbüro für Organisationsfragen beauftragt. In der Richtung auf eine Einführung der innerbetrieblichen Mitbestimmung wurde ein Fortschritt erzielt: SRG und Personalverbände von Radio und Fernsehen schlossen im Herbst eine Vereinbarung ab, die paritätische Studiokommissionen und eine gesamtschweizerische paritätische Arbeitsgruppe beauftragte, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Am Jahresende wählte der Bundesrat nach längeren Auseinandersetzungen den Tessiner Stelio Molo als Nachfolger des altershalber zurücktretenden Marcel Bezençon zum neuen Generaldirektor der SRG.

Die in der Fernsehdebatte von 1971 angekündigte Strukturreform der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) kam in Gang. Nach Konsultation der Regionaldirektionen und der Personalverbände beschloss der Zentralvorstand, die Generaldirektion auf dem Gebiet des Managements zu verstärken, die einzelnen Sprachregionen zu verselbständigen und in diesen Radio und Fernsehen jeweils unter einer gemeinsamen Regionaldirektion zusammenzufassen. Der neue Generaldirektor vertrat die Ansicht, dass die SRG nach ihrer Reorganisation genügend repräsentativ sei, um eine Kontrolle durch eigene Organe auszuüben. Die fristlose Entlassung von Mitarbeitern des welschen Fernsehens im Vorjahr gab Anlass zu einer Diskussion über die Stellung der Programmschaffenden. Diese wurde in der Folge durch ein Abkommen über die Sicherung des Arbeitsplatzes, das im Fall der Kündigung ein Rekursrecht vorsieht, und durch eine Vertretung des Personals im Zentralvorstand (SRG) zu verbessern versucht.

In Bezug auf den Ausbau der Programme beschloss die SRG, aus finanziellen Gründen vorerst auf eine zweite Programmkette zu verzichten, und statt dessen das erste Programm vermehrt mit Eigenproduktionen auszustatten; dieser Entschluss fand den Beifall der interessierten Kreise. Einem Vorstoss, der darauf abzielte, das Fernsehmonopol der SRG durch ad-hoc Konzessionen zur Verbreitung von Lokalprogrammen in gemeindeeigenen geschlossenen Drahtverteilnetzen zu brechen, stimmte nur der Nationalrat zu; der Ständerat vermied es, dem neuen Verfassungsartikel vorzugreifen. Dem Verlangen nach einer Verselbständigung der Sprachregionen in der Gestaltung der Tagesschau wurde durch Gewährung eines verstärkten Mitspracherechts der Regionaldirektionen zu entsprechen versucht. Das 1971 unterzeichnete INTELSAT-Übereinkommen, dessen Hauptzweck die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für internationale öffentliche Fernmeldedienste ist, wurde vom Parlament gutgeheissen.

Eine weitere Reformstudie der Firma Hayek untersuchte die Trägerorganisation der SRG, der die Rolle eines Bindeglieds zwischen Bevölkerung und Programmschaffenden zukommt. Sie kam dabei zu der auch von anderen Beobachtern mehrfach geäusserten Auffassung, dass «die gegenwärtige Organisation der Trägerschaft bei weitem nicht mehr in der Lage ist, die heute enormen geistigen, organisatorischen und technischen Anforderungen zu erfüllen». In der deutschen und der französischen Schweiz wurde je eine gemeinsame Regionaldirektion für Radio und Fernsehen geschaffen. Als Regionaldirektoren wurden Gerd Padel und René Schenker berufen. Rücktritte, Berufungen und Stellungnahmen von TV-Mitarbeitern lenkten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die weiterhin als unbefriedigend empfundene Situation der Programmschaffenden. Als ein Schiedsgericht die 1971 erfolgten Entlassungen von sechs westschweizerischen TV-Mitarbeitern als nicht gerechtfertigt bezeichnete, konnte ein zweistündiger Streik des gesamten SRG-Personals nur knapp vermieden werden.

Die Auseinandersetzungen um die Gestaltung der Informationssendungen des Fernsehens verschärften sich, als sich Ende Januar eine überparteiliche Vereinigung schweizerischer Fernsehzuschauer und Radiohörer, die «Schweizerische Fernseh und Radio-Vereinigung» (SFRV) konstituierte. Die SFRV, als deren Präsident Nationalrat W. Hofer (svp, BE) gewählt wurde, will «nachgewiesene Tendenzen zur einseitigen Beeinflussung des Publikums» bekämpfen und unter anderem auch an der Ausarbeitung des Verfassungstextes und der Gesetzgebung über Radio und Fernsehen mitarbeiten. Die Gründung stiess auch im Kreise der in der SFRV vertretenen Parteien CVP, FDP und LdU vorwiegend auf Skepsis oder Ablehnung. Man äusserte Zweifel an der Möglichkeit der «unautorisierten» SFRV, ihre anspruchsvollen Ziele zu verwirklichen, und wies darauf hin, dass es in erster Linie Aufgabe der zuständigen Konzessionsbehörde – der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft – sei, eine einseitige Berichterstattung zu verhindern. Im April wandte sich eine von zahlreichen Persönlichkeiten unterstützte «Aktion Freiheit für Radio und Fernsehen» gegen «Druckversuche» im Bereich der freien Meinungsbildung. Ins Schussfeld der Kritik gelangte vor allem eine Berichterstattung zur Chile-Debatte aus dem Bundeshaus. Eine Repräsentativumfrage über allfällige politische Tendenzen der Tagesschau ergab ein Resultat, welches die Bedeutung des anhaltenden Seilziehens um das «Monopolärgernis» Fernsehen relativiert: 54 Prozent der Befragten beurteilten die Tagesschau als politisch neutral, zehn Prozent als eher zu rechts und acht Prozent als eher zu links.

Die Reorganisationsbestrebungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) nahmen mit der Publikation einer Studie zur «Funktion und Struktur der Trägerschaft SRG» ihren Fortgang. Während die Reformvorschläge, die allgemein auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen SRG und Öffentlichkeit abzielten, in der Presse eine gute Aufnahme fanden, wurde der Umstand kritisiert, dass der Bericht lediglich in ein SRG-internes Vernehmlassungsverfahren geschickt worden war.

Die Auseinandersetzungen um Radio und Fernsehen verschärften sich erneut. In einem stark von Emotionen belasteten Klima, in welchem Dokumentation gegen Gegendokumentation stand, hatten sich die zuständigen Instanzen mit einer Flut von Beschwerden und Beanstandungen zu befassen. Diese betrafen meist die Darstellung, die politisch brisante Themen wie der Jurakonflikt, der Atomkraftwerkbau in Kaiseraugst, der Strafvollzug oder die Aktivitäten von Soldatenkomitees in den Informationssendungen gefunden hatten. Klagen richteten sich auch gegen die Sendung «Kassensturz», die nach der Auffassung des Gewerbeverbandes verschiedene gewerbliche Branchen verunglimpfte. Der angriffige «Kassensturz» behandelte Konsumentenfragen und gehörte zu den beliebtesten und meistbeachteten Sendungen. Zu einem Eklat führte ein Kommentar des Bundeshausredaktors H. U. Büschi zur parlamentarischen Behandlung der Frage des Schwangerschaftsabbruchs, in welchem die Haltung der CVP-Fraktion hart und nach Ansicht der Betroffenen «unsachlich» und «einseitig» kritisiert worden war. TV-Programmdirektor G. Frei entschuldigte sich in der Folge in aller Form am Bildschirm, was nun seinerseits wieder vielfach auf wenig Verständnis stiess und zu Protesten der Fernsehjournalisten und zu parlamentarischen Vorstössen führte. Kleinere Reportagen über das lokale politische Geschehen in Romont (FR), Aarberg (BE) und Kerns (OW) und über die Spitalplanung im Thurgau wurden von den kritisierten Kreisen als «Zerrbilder» zurückgewiesen. Ein Konflikt zwischen EMD und Schweizer Fernsehen führte zum Abbruch der Produktion des Fernsehspiels «Feldgraue Scheiben». Daneben wäre noch, vor allem als Illustration der verhärteten Fronten, die eine Behandlung «heikler» Themen scheinbar kaum mehr zuliessen, auf die Zensurmassnahmen im Falle eines Films über «Schweizer im spanischen Bürgerkrieg» hinzuweisen. Zwei Minuten Film mit Aussagen der Spanienkämpfer zur Frage, was sie unter Demokratie verständen, fielen der Schere zum Opfer, erschienen aber nachher in der Presse und wurden vielfach als eher harmlos empfunden.

A l'occasion d'une réunion de l'Association suisse de télévision et de radio, qui continue à reprocher à diverses émissions d'être trop orientées à gauche; quelques membres ont demandé la démission du directeur des programmes de la Télévision suisse allemande. Des divergences d'opinions ont également éclaté, certaines émissions prévues, déclarées incompatibles avec la concession, n'ayant pas été diffusées. C'est ainsi que la Radio romande a renoncé à retransmettre une interview, annoncée pourtant, du conseiller national Ziegler (ps, GE), à propos de son livre sur la Suisse. Un reportage sur les activités des services secrets iraniens en Suisse a été radié du «CH-Magazin». Enfin un film sur le commerce de fourrures et la protection des animaux a été suspendu par voie judiciaire à la suite d'une demande des milieux intéressés. Les marchands de fourrures avaient craint qu'une atteinte préjudiciable soit portée à leurs intérêts économiques. La guerre dite des «maillots», entre la SSR et les présidents de quelques clubs de football dont les joueurs se présentent en tenues publicitaires, a pris une tournure politique. La SSR a décidé de renoncer à l'avenir à la retransmission de rencontres entre de telles équipes. Les partisans du football ont manifesté leur mécontentement et le conseiller fédéral Ritschard, dans une réponse écrite donnée au conseiller national Hubacher (ps, BS) qui avait déposé plainte, a admis que la décision de la SSR était certes impopulaire mais que la SSR ne refusait pas vraiment d'accomplir son devoir d'information et qu'il serait souhaitable qu'un accord intervienne entre la SSR et l'Association suisse de football. Deux émetteurs pirates, à Genève et Zurich, ont créé des ennuis aux PTT et à la SSR. Le second émettait en stéréophonie, ce que ne fait pas la Radio suisse. Les PTT sont pourtant parvenus à les repérer et ils ont engagé une procédure pénale contre les deux radios pirates. Un changement dans nos relations avec la Principauté du Liechtenstein est intervenu. Notre petit pays voisin s'était vu adjuger, l'année passée, une longueur d'onde à la Conférence des ondes longues et moyennes de Genève. Dans une nouvelle convention postale, la Suisse lui a accordé toute souveraineté pour la radiodiffusion et télévision.

Der «Blick» nahm das 25-jährige Jubiläum des Fernsehens zum Anlass, in einer ausführlichen Serie gegen die Führung des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) zu schiessen. Die angegriffenen Kaderleute vermochten die Aussagen ehemaliger Fernsehmitarbeiter nicht zu widerlegen. Im «Tages-Anzeiger» wurde vermutet, hinter der «enthüllenden» Folge stünden nicht nur uneigennützige Interessen, sondern auch verlagspolitische Motive: Kapitalkräftige Kreise, die sich um ein privates Fernsehen in der Schweiz bemühten, hätten wenig dagegen, wenn die Monopolgesellschaft SRG in ein schiefes Licht gerate.

Der für 1980 vorgelegte neue Strukturplan des Fernsehens richtet sich noch ausgeprägter als bisher nach der deutschen Konkurrenz aus. Das Hauptabendprogramm wird vorverlegt, anspruchsvollere Sendungen werden auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben. Auf 1980 ist ausserdem die Regionalisierung der Tagesschau und der Ausbau des Informationsblockes vorgesehen. Bereits 1978 wurde die Hauptabteilung Aktualität und Politik geschaffen. Bei der Besetzung der neuen Posten klagten Fernsehmitarbeiter, dass Parteiinteressen vor den Fähigkeiten einzelner Kandidaten gestanden hätten. Beim Radio wurden neue Programmstrukturen bereits eingeführt. Unter anderem wurde der abendliche Informationsblock zeitlich auf das künftige Fernsehangebot abgestimmt. Ausserdem werden nun in der Deutschschweiz täglich Lokalsendungen für fünf verschiedene Regionen ausgestrahlt. Unzufrieden damit sind die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau, welche von der SRG die Gründung einer eigenen Radio-Mitgliedgesellschaft und eigene Lokalsendungen wünschen.

Die neue Programmstruktur des Deutschschweizer Fernsehens brachte als wesentlichste Neuerungen die Vorverlegung der Tagesschau und die Einführung eines fünften Werbeblocks. Dies wie auch die Beschränkung auf unterhaltende oder sonst wie publikumswirksame Sendungen in der Zeit zwischen 18 und 21 Uhr lösten Befürchtungen aus, dass der redaktionelle Teil den Anforderungen der Werbung angepasst werde. Die ebenfalls angestrebte Regionalisierung der Tagesschau scheint erst ab Herbst 1981 realisierbar zu sein. Programmdirektor G. Frei vom Fernsehen DRS trat zurück und wurde durch U. Kündig ersetzt.

Die SRG-interne Reorganisation wurde 1980 abgeschlossen. Als letzte der drei Regionalgesellschaften revidierte diejenige der italienischen Schweiz (CORSI) ihre Statuten, wobei im Gegensatz zu den beiden andern Gesellschaften den ansässigen Ausländern die Mitgliedschaft verwehrt wurde. In der Westschweiz konstituierten sich als Ersatz für die beiden bisherigen Trägerorganisationen sieben offene kantonale Gesellschaften, womit jedermann Zugang zu den Gremien erhält. Auffallend waren die grosse Zahl von weit über 10'000 Einschreibungen und die teils harten Auseinandersetzungen bei der Wahl der Vorstände. In der Deutschschweiz konnte erstmals nach 28 Jahren eine neu gegründete Mitgliedgesellschaft, nämlich diejenige von Aargau/ Solothurn, in die Regionalgesellschaft aufgenommen werden.

Im Vorfeld bedeutender gesetzgeberischer Entscheide bei Radio und Fernsehen, zu denen die Expertenkommission für eine Medien-Gesamtkonzeption die oben bereits erwähnten Vorschläge formuliert hat, geriet die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wiederholt ins Schussfeld der Kritik. Diese wurde vor allem von denjenigen Parteien und Interessengruppierungen getragen, die für eine Lockerung oder Aufhebung des allerdings rechtlich nicht verankerten, sondern nur faktisch bestehenden SRG-Monopols eintraten. So lancierte der Landesring eine unformulierte Verfassungsinitiative «für Freiheit und Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen», die die Aufhebung des SRG-Monopols verlangt, wobei die umstrittene und teils heftig kritisierte Behandlung der Zürcher Jugendunruhen durch Radio und Fernsehen einen willkommenen Propagandaaufhänger abgab. Kompetente Medienleute wie auch Bundesrat Schlumpf gaben zu verstehen, dass die Initiative offene Türen einrenne. Allenfalls könnte der überfällige Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen durch sie nochmals verzögert werden. Gestützt auf die Ergebnisse des 1979 abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahrens beauftragte der Bundesrat das EVED, einen entsprechenden Artikel noch vor dem Vorliegen einer Medien-Gesamtkonzeption auszuarbeiten. Dieser Artikel soll nicht bloss mit einer Kompetenznorm ausgestattet werden, sondern einen ausführlichen, enumerierenden Charakter haben und damit materielle Aussagen über die künftige Radio- und Fernsehgesetzgebung sowie über die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz enthalten. Insbesondere die Aufnahme einer solchen Instanz in die Verfassung wurde als Voraussetzung für die politische Realisierung des Artikels angesehen. Für ein Ausführungsgesetz sind hingegen noch kaum Unterlagen vorhanden. Die Bedeutung der Beschwerdeinstanz kam auch mit der Motion Guntern (cvp, VS) zum Ausdruck, die nach dem Ständerat nun auch vom Nationalrat überwiesen wurde. Die heute bestehende, des öftern als zu tolerant bezeichnete Beschwerdekommission Reck, die in ihrer beratenden Funktion zwar faktisch, aber nicht rechtlich unabhängig ist, soll durch eine staats- und verwaltungsunabhängige Instanz ersetzt werden. In der vom Bundesrat Ende des Jahres beschlossenen Revision der Konzessionsbestimmungen wird zudem die Bundesaufsicht über die SRG für zusätzliche Bereiche, insbesondere bei den Finanzen, verstärkt und die Vertragsfreiheit der SRG gegenüber den Personalverbänden in Gehalts- und andern arbeitsrechtlichen Fragen beschnitten.