Im Berichtsjahr erreichte die Anzahl der bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) eingereichten Beanstandungen einen neuen Höchststand (50 gegenüber 40 im letzten Jahr). Die Tendenz der Verrechtlichung war auch in diesem Jahr spürbar. Allerdings setzte sich die UBI vermehrt für die Verteidigung eines kritischen Journalismus ein. Charakteristisch für diese Wende war die schriftliche Begründung ihres Entscheids aus dem Jahre 1990 (unter der Präsidentschaft von J.P. Müller) hinsichtlich der Beschwerde gegen die Radiosendung "z.B.: Die Villiger-Firmengeschichte. Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und Wunsch", in welchem sie die kritische Hinterfragung von dominierenden politischen Meinungen und das Aufspüren von kontroversen Themen, die unter anderem politische Persönlichkeiten betreffen können, als eine wesentliche Aufgabe der Medien definierte. Laut ihrem Bericht habe die Öffentlichkeit ein Recht, über alle Fragen von öffentlichem Interesse informiert zu werden, wobei dieses Prinzip auch für Informationen und Ideen gelte, die provozieren, schockieren oder stören.