Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)

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In der Folge des Bundesratsberichts, der in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) die Erhebung und das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren überprüfte, reichte die KVF-N im Februar eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ ein. Diese will den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage zur Gebührenpflicht auszuarbeiten, die dem zunehmend mobilen Radio- und Fernsehkonsum Rechnung tragen und geräteunabhängig erfolgen soll. Im neuen Finanzierungssystem wäre die Gebührenpflicht nicht mehr an ein Empfangsgerät gebunden, sondern würde unabhängig von der tatsächlichen Existenz eines oder mehrerer solcher pro Haushalt oder Unternehmung erhoben. Der Nationalrat überwies die Motion Ende September, die Behandlung durch den Ständerat war für die Frühlingssession 2011 vorgesehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sah mit dem vorgeschlagenen Regime neue Belastungen auf die Klein- und Mittelbetriebe zukommen. Er bekämpfte das Ansinnen medienwirksam als versteckte Einführung einer neuen Haushalt- bzw. Kopfsteuer und rief seine Mitglieder zu einem Hausverbot für Billag-Inspektoren auf.

Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hatte im Februar 2010 eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ eingereicht. Nachdem der Nationalrat diese im September 2010 angenommen hatte, überwies sie der Ständerat mit dem Vorbehalt, die Kleinbetriebe von der für sie unzumutbaren Gebührenpflicht zu befreien. Damit wurde dem Vorbehalt des Schweizerischen Gewerbeverbands Rechnung getragen, der die Motion publizistisch massiv bekämpft hatte. Die Motionen Fournier (cvp, VS) und Luginbühl (bdp, BE), deren Anliegen zuvor in die Kommissionsmotion integriert worden waren, wurden zurückgezogen.

Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Gesetzgeber beschäftigte sich im Berichtsjahr vornehmlich mit der SRG und der Teilrevision zum Radio- und Fernsehgesetz. Die Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ wurde vom Ständerat überwiesen, nachdem der Nationalrat sie bereits 2010 angenommen hatte. Ein Postulat und eine Motion Fehr (sp, SH), die einen Bericht und ein Observatorium zu den Dynamiken im Internet forderten, um damit auch den gezielten Umgang mit neuen Medien zu fördern, wurden in der grossen Kammer hingegen abgelehnt. Weiter setzte der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medien.

Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)