Prüfung der Verwendung von überschüssigen Gebührenanteilen (Po. 10.4032)

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Peter Bieri (cvp, ZG) hatte im Dezember 2010 das Postulat zur Änderung des RTVG eingereicht. Es will, nichtausbezahlte Gebührengelder zur Förderung journalistischer Qualität sowie gemeinsamer Initiativen der Branche verwenden. Bieri will, dass der Bundesrat im Rahmen der geplanten Teilrevision RTVG gesetzliche Grundlagen prüft, die es ermöglichen, die angesammelten, nicht ausbezahlten Gebührengelder einer anerkannten schweizerischen Ausbildungsinstitutionen für Journalismus und Medienmanagement zukommen zu lassen. Der Ständerat nahm das Postulat an.

Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Ebenfalls als erledigt abzuschreiben sei gemäss Botschaft zur RTVG-Teilrevision das 2011 überwiesene Postulat Bieri (cvp, ZG) zur Verwendung überschüssiger Gebührenanteile privater Radio- und Fernsehveranstalter für die Förderung der journalistischen Qualität. Schaffung und Betrieb einer in Erfüllung dieses Zweckes zu gründenden Stiftung wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, argumentierte die Regierung in ihrer Botschaft, und verwies auf bestehende Subventionierungen und Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden.

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