Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

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Ende Juli lief der Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche aus. Namentlich wegen der Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmungen für Mindestlöhne hatten sich die Sozialpartner (Verlegerverband und Gewerkschaft Comedia) im Frühjahr nicht über einen neuen GAV einigen können. Die Comedia wollte die Höhe dieser Löhne weiterhin im GAV festgeschrieben haben, während die Arbeitgeber für den Grundsatz einer Festlegung aller Löhne auf Betriebsstufe plädierten. Im September führte die Gewerkschaft mehrere Aktionen durch, um die Verleger zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu veranlassen. Dieses Ziel wurde damit allerdings nicht erreicht.

Nachdem der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Pressebranche 2004 ausgelaufen war, blieben im Berichtsjahr die Fronten hart. Der Verband Schweizer Presse (VSP) lehnte es weiterhin ab, Gespräche mit den Journalistenverbänden Comedia und Impressum zu führen, solange von diesen Mindestlöhne gefordert werden. Die Verleger plädierten weiterhin für eine Lösung der Lohnfrage auf Betriebsebene und verabschiedeten an ihrer Jahrestagung einen Katalog von Mindeststandards für individuelle Arbeitsverträge, den sie im Alleingang, das heisst ohne Konsultation der Gewerkschaften erarbeitetet hatten.

Die Verhandlungen zwischen Verlegern und den Mediengewerkschaften Comedia und Impressum endeten im Berichtsjahr ohne Ergebnis. In der Romandie lehnte die Gewerkschaft Impressum das Angebot der Verleger für einen neuen Kollektivvertrag ab und verlangte eine automatische Indexierung der Löhne an den Lebenshaltungskosten. In der Deutschschweiz schaltete das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) auf Ersuchen der Mediengewerkschaft Comedia die eidgenössische Schlichtungsstelle ein. Die Verleger hatten sich dagegen ausgesprochen, daher konnte die Einigungsstelle lediglich vermitteln. Als Schiedsstelle kann sie nur dann auftreten, wenn beide Seiten zustimmen.

Impressum und Comedia forderten den Verlegerverband Schweizer Presse (VSP) anlässlich seiner Jahresversammlung im September zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Deutschschweiz und das Tessin auf. Die Gewerkschaften stützten ihre Forderung auf die Vereinbarung, welche die Verleger beim Beitritt zum Presserat unterschrieben und in welcher sie das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen GAV anerkannt haben. Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument lehnte dies ab; gemäss seinem Standpunkt vermittelt die Aufnahme der Verleger in den Presserat (SPR) keinen Anspruch auf Aufnahme von GAV-Verhandlungen.