Medien ins System der Gewaltentrennung einzubinden

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Weil die Medien zunehmend zur vierten Gewalt in der direkten Demokratie würden, seien sie im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung (BV) institutionell ins System der Gewaltentrennung einzubinden. Dies verlangt eine Motion Zbinden (sp, AG), die von elf Parlamentariern mitunterzeichnet wurde. Gemäss dem Motionär sollen auf diese Weise wechselseitige Übergriffe und Interessenverflechtungen zwischen Medien und staatlichen Gewalten verhindert werden. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass die Rolle der Medien keinesfalls mit derjenigen der drei staatlichen Gewalten gleichgesetzt werden könne. Fragen der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit, wie auch der zulässigen staatlichen Medienförderung und der Ausbildung zukünftiger Medienschaffender an den Hochschulen seien im Rahmen der eingeleiteten Verfassungs-Totalrevision aber zu diskutieren. Die Behandlung der Motion wurde verschoben.

Eine Motion Zbinden (sp, AG), die eine verfassungsmässige Verankerung der Medien als vierte Gewalt forderte, um die Tendenz zur gegenseitigen Vereinnahmung von Politik und Medien zu bremsen, wurde vom Nationalrat mit 63 zu 44 Stimmen nur als Postulat überwiesen. Bundesrat Koller machte geltend, dass die Medien keinesfalls mit den drei klassischen Gewalten gleichgesetzt werden können, wies aber darauf hin, dass der Entwurf zur Totalrevision der Bundesverfassung (BV) explizit Regelungen enthalte, die unabhängige und aufklärend-kritische Medien garantieren.

Eine Subkommission der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) unter Peter Vollmer (sp, BE) erarbeitete eine Vorlage zur Förderung der Qualität journalistischer Arbeit, der Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung und der Meinungsvielfalt. Die SPK verabschiedete Anfang Juli eine parlamentarische Initiative, die eine verfassungsmässige Verankerung dieser Forderungen verlangt. Die Initiative ging auf eine in ein Postulat umgewandelte Motion Zbinden (sp, AG; Mo. 94.3422) zurück, die den Bundesrat zu einer Regelung der Presseförderung im Rahmen der bevorstehenden Nachführung des Bundesverfassung angehalten hatte. Auf Wunsch der Kommission eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu drei neuen Verfassungsartikeln, welche die Medien im Allgemeinen, die Presse im Besonderen sowie die Verankerung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung betreffen. In ihren Vorschlägen hatte die Kommission bewusst auf direkte staatliche Eingriffe in den Wettbewerb verzichtet; hingegen sollte der Staat für Transparenz in den Medienunternehmen sorgen, Beobachtungs- und Beurteilungsaufgaben wahrnehmen sowie Schiedsrichter bei Streitigkeiten zwischen Medien und Privaten spielen. Ein besonderes Anliegen der Subkommission war zudem die Förderung und Sicherung der Qualität der journalistischen Arbeit durch Anreize zur besseren Beachtung von Sorgfalt, Fairness und Medienethik gewesen. In diese Richtung zielte auch der Vorschlag, mit einem «Wahrheitsgremium» irreführenden Argumenten in Abstimmungskämpfen entgegenzutreten. In der Vernehmlassung umstritten war allem voran die Verankerung der Medienförderung in der Verfassung. Verleger und bürgerliche Parteien gaben ihrer Furcht vor staatlicher Einmischung Ausdruck; der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ), deren Presserat und die Mediengewerkschaft Comedia begrüssten den Medienartikel, lehnten aber neue Gremien wie ein Medienrat oder ein Mediationsorgan für die Presse ab. Anders als Presserat (SPR) und SVJ wollte aber die Comedia den Schutz der Informations- und Meinungsvielfalt durch den Bund zwingend festschreiben. Schliesslich lehnten acht Kantone, fünf Parteien (FDP, CVP, SVP, LPS und SD) sowie 18 interessierte Dritte, darunter der Vorort, die Initiative der Kommission grundsätzlich ab. Auch der Verlegerverband und die SRG konnten einer verfassungsmässigen Verankerung der Presseförderung nichts abgewinnen. Nur den Bereichen Weiterbildung und Forschung sowie dem Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung waren widerspruchslose Zustimmung vergönnt.