Im Frühjahr gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine neue Informationspolitik der Verwaltung in die Vernehmlassung. Unter dem Titel Öffentlichkeitsprinzip sollen die Bürger grundsätzlich ein Recht auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten und Informationen dazu verlangen dürfen. Allerdings soll dieses Recht nicht uneingeschränkt gelten. So kann es eingeschränkt werden, wenn durch die Transparenz die freie Willensbildung einer Behörde, die innere oder äussere Sicherheit des Landes oder weitere Interessen auf dem Spiel stehen. So würden etwa Stellungnahmen von Bundesämtern vor Bundesratsentscheiden erst nach dem Entscheid zugänglich, und die Stellungnahmen der Bundesräte zu diesen Geschäften weiterhin geheim bleiben. (Zu den Motionen aus den Vorjahren siehe hier.)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung- Schlagworte
- Datum
- 20. April 2000
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- BaZ, NZZ und TA, 20.4.00. Siehe auch Lit. „Farine-Hitz (2000). Transparence de l'information officielle: impacts du principe de la publicité dans le Canton de Berne.“
von Hans Hirter
Aktualisiert am 12.04.2017
Aktualisiert am 12.04.2017