Eine 2011 vorgebrachte Beschwerde gegenüber dem Meinungsforschungsinstitut GfS wurde im April des Berichtjahres von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) abgelehnt. Der Beschwerdeführer hatte der GfS vorgeworfen, Umfrageergebnisse vor den eidgenössischen Wahlen nicht korrekt vermittelt zu haben. Obwohl die UBI die Beschwerde ablehnte, kritisierte sie, dass die Wahlbarometer im Schweizer Fernsehen als repräsentativ dargestellt worden seien.