Um die Grundrechtskonformität in unterschiedlichen Einrichtungen des Freiheitsentzugs, der zwangsweisen Rückführung auf dem Luftweg und den Asylunterkünften zu gewährleisten, führt die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) jährlich Besuche in den Anstalten durch und veröffentlicht ihre Ergebnisse in einem Tätigkeitsbericht. Der vierte Bericht zeugte von einer raschen Umsetzung der Empfehlungen in den Flughafengefängnissen sowie von guten Bedingungen in den besuchten Asylzentren. Mängel wurden bei der Einzelhaft in Hochsicherheitsgefängnissen festgestellt. Weiter stellte die Kommission fest, dass es schweizweit an stationären Therapieplätzen fehlt und es zudem keine Einheitlichkeit bei den therapeutischen Konzepten gibt. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse soll die Anwendbarkeit und Umsetzung von Art. 59 Abs. 3 StGB betreffend die stationären therapeutischen Massnahmen und die Behandlung von psychischen Störungen abgeklärt werden.