Vergleichbarkeit der Deckungsgrade

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Der Nationalrat überwies in der Sommersession mit einer grossen Mehrheit von 180 Ja-Stimmen ein Postulat Vitali (fdp, LU) mit dem Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen des BVG Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Deckungsgrade zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu prüfen. Dabei sollte das Ausweisen einer Kennzahl oder ein Ampelsystem erwogen werden. Zusätzliche Transparenz sei angesichts des schwindenden Vertrauens in die Pensionskassen unabdingbar, so die Argumentation. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen: Angesichts der Unterschiedlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen sei ein Vergleich mittels Index kaum zu bewerkstelligen und liefere zwangsweise inadäquate Ergebnisse.

Im September 2017 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zur Vergleichbarkeit der finanziellen Situation von Vorsorgeeinrichtungen in Erfüllung des Postulats Vitali (fdp, LU). Grundlage des Berichts war eine Machbarkeitsstudie der PPCmetrics AG, die mögliche Kennzahlen zur Messung der veränderten Sicherheit definierte und deren Anwendbarkeit an einer Auswahl von verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen testete. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Vorsorgeeinrichtungen müssten gemäss der Studie keine neuen Kennzahlen entwickelt werden. Vielmehr könnten bereits bestehende Kennzahlen wie der „Risikotragende Deckungsgrad II“ oder der „Risikotragende Deckungsgrad II at Risk“, die aufzeigen, wie gut die Leistungen über die nächsten fünf Jahre mit Vermögen gedeckt sind, herangezogen werden. Dazu müssten die Vorsorgeeinrichtungen „zur Bewertung der Verpflichtungen bestimmte, einheitliche Grundlagen verwenden“ – unter anderem müssten zum Beispiel einheitliche technische Zinssätze in Betracht gezogen werden.
Eine Pflicht zum Ausweis des in der Studie genannten Kennzahlensets lehnte der Bundesrat jedoch ab, um den Aufwand für die Vorsorgeeinrichtungen entsprechend der Motion Graber (Mo. 10.3795) nicht unnötig zu steigern. Zudem würde die Berechnung solcher Kennzahlen weder für die Aufsichtsbehörden, die bereits heute über genügend Informationen verfügten, noch für die Versicherten, welche per se „in das betriebliche Kollektiv eingebunden sind“ und die komplexen Kennzahlen kaum sachgerecht interpretieren könnten, einen merklichen Vorteil bringen.