Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung

Als PDF speichern

Eine von Ständerat Zanetti (sp, SO) im September 2014 eingereichte Motion verlangt eine Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung dahingehend, dass besondere Umstände bei der Büssung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern von Blaulichtorganisationen berücksichtigt werden können. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und bot an, das Anliegen zusammen mit der ähnlichen Motion Chopard-Acklin (sp, AG) im Rahmen der Revision des Zollgesetzes aufzunehmen. Der Ständerat nahm die Motion am 8. Dezember 2014 an.

Eine Motion Chopard-Acklin (sp, AG), im September 2014 im Nationalrat eingereicht, verlangt eine Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung: Mitglieder von Blaulichtorganisationen und Zollangestellte sollen bei der Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes von einer Bestrafung ausgenommen werden können, wenn besondere Umstände den Einsatz von Warnsignalen verhindert haben. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und bot an, das Anliegen zusammen mit der ähnlichen Motion Zanetti (sp, SO) im Rahmen der Revision des Zollgesetzes aufzunehmen, damit keine weitere Ausnahmeregelung in die Strassenverkehrsgesetzgebung aufgenommen werden muss. Der Nationalrat nahm die Motion am 12. Dezember 2014 diskussionslos an.

Nachdem die Motion Chopard-Acklin (sp, AG) zur Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung bezüglich der Einsätze von Blaulichtorganisationen vom Nationalrat im Dezember 2014 angenommen worden war, lehnte der Ständerat das Anliegen im Dezember 2015 ab. Zwischenzeitlich war ein ähnlicher, wenn auch nicht identischer Vorstoss von Ständerat Zanetti (sp, SO) angenommen worden, so dass sich das Anliegen aus Sicht des Ständerates erledigt hatte.