Solidarhaftung für Zollschulden (Mo. 14.3044)

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National- und Ständerat überwiesen 2014 eine Motion Schmid (fdp, GR), die den Bundesrat beauftragt, das Zollgesetz dahingehend zu ändern, dass Transportunternehmen von der Solidarhaftung für Zollschulden befreit werden. Die Motion sieht vor, dass eine Befreiung von der solidarischen Haftung dann möglich ist, wenn der Frachtführer nicht in der Lage ist zu erkennen, ob die mitgeführte Ware richtig angemeldet worden ist. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Insbesonders befürchtete er, dass es durch die neue Regelung vemehrt zu Ausfällen bei den Einfuhrabgaben kommen könnte. Dieses Argument fand aber weder bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR), die bei 5 Enthaltungen einstimmig für eine Annahme der Motion votierte, noch in den beiden Räten Gehör.

La chambre des cantons et la chambre du peuple ont adopté le classement de la motion sur l'exonération des transporteurs de la responsabilité solidaire des débiteurs d'une dette douanière dans le cadre de l'examen de la révision partielle de la loi sur les douanes (LD) (15.029).