Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-NR) verlangte vom Bundesrat einen Bericht zum Lohnsystem in der Bundesverwaltung. Stein des Anstosses war das Beurteilungssystem mit den darin vorgesehenen, teilweise lohnrelevanten, Leistungsbeurteilungen. Eine Mehrheit der Kommission störte sich am Umstand, dass im Jahr 2012 über 80% des Bundespersonals mit Stufe 3 (erreicht die Ziele vollständig) und nur gerade rund 6% mit Stufe 2 (erreicht die Ziele weitgehend) beurteilt worden waren. Dies sei nicht ohne Weiteres nachvollziehbar und müsse im Sinne einer Auslegeordnung erläutert werden. Im Bericht – so forderte die FK weiter – solle zudem der Zusammenhang zwischen Leistungsbeurteilung und Lohnentwicklung dargestellt und die Auswirkungen des bereits im Vorjahr beschlossenen Neuen Führungsmodells (NFB) auf das Lohnsystem beleuchtet werden. Eine linke Kommissionsminderheit hatte sich gegen die Forderungen gewehrt, da sie letztlich eine Neiddebatte bedienen und die Sozialpartnerschaft unterhöhlen würden. In der Ratsdebatte zeigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bereit, einen entsprechenden Bericht zu verfassen – nicht ohne darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich ja nicht schlecht sei, wenn man feststelle, dass rund 80% des Personals gut arbeiten würde. Mit 125 zu 50 Stimmen wurde das Anliegen entsprechend überwiesen.

Ende Januar 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Lohnsystem des Bundes in Erfüllung des Postulats der FK-NR vor. Das Lohnsystem des Bundes weist verschiedene Elemente für Leistungsanreize auf, wobei von der FK-NR insbesondere der Funktionslohn – also Vergütungen auf der Basis von Erfahrung und Leistung – betont wurde.
Die Exekutive liess das Lohnsystem von der Firma "perinnova" analysieren, die diesem ein insgesamt gutes Zeugnis erstellte. Es seien insbesondere keine Auswüchse hinsichtlich Leistungsprämien erkennbar. Die Praxis sei adäquat. Kritisiert wurden hingegen die Ortszuschläge, bei denen nicht klar sei, was das Ziel sei. Die dort geltenden Ansätze, die noch vor 1989 eingeführt worden seien, entsprächen nicht mehr der aktuellen Situation. Zudem wurden die 2016 eingeführten Lohnentwicklungsbandbreiten als zu wenig flexibel kritisiert. Schliesslich wurde ein regelmässiges Controlling angemahnt, mit dem eine einheitliche Anwendung des Lohnsystems gewährleistet werden solle. Der Bundesrat kam aufgrund der Analyse zum Schluss, dass das bestehende Lohnsystem nicht grundlegend geändert werden müsse. Trotzdem beauftragte er das EFD, ein Papier auszuarbeiten, mit welchem Weiterentwicklungsmöglichkeiten skizziert werden sollen.