Der Nationalrat nahm eine Motion Perrin (svp, NE) an, welche nach dem Beispiel von Spanien den Schutz von geschlagenen Frauen mithilfe elektronischer Vorrichtungen erhöhen wollte. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, da es für die gerichtliche Anordnung von elektronischen Vorrichtungen zur Durchsetzung von Fernhaltemassnahmen gegen gewalttätige Personen eine gesetzliche Grundlage brauche.

Dossier: Amélioration de la protection des victimes de harcèlement

Mit einer Motion forderte der SVP Politiker Yvan Perrin(NE) den Einsatz von elektronischen Geräten, die das Kommen und Gehen des gewalttätigen Partners überwachen und signalisieren, wenn dieser gegen eine Fernhaltemassnahme verstösst. Dieser Vorstoss wurde vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissen.

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Nach dem Nationalrat im Vorjahr hiess nun auch der Ständerat eine Motion Perrin (svp, NE) gut, mit welcher Opfer häuslicher Gewalt durch den Einsatz von elektronischen Geräten zur Überwachung des gewalttätigen Partners besser geschützt werden sollen. Diese Geräte geben ein Warnsignal ab, sobald ein mit Fernhaltemassnahmen belegter Partner gegen die Auflagen verstösst und sich unbewilligt dem potentiellen Opfer nähert.

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Die Forderung der Motion Perrin (svp, NE), eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von elektronischen Geräten zur Überwachung des gewalttätigen Partners zu schaffen, wurde mit einer Revision des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen umgesetzt. In Zusammenhang mit der Beratung des entsprechenden Bundesratsgeschäfts schrieben die beiden Räte die Motion in der Sommersession 2018 beziehungsweise in der Herbstsession 2018 als erfüllt ab.

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