Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV, die seit Anfang 2012 die Aufsicht über die zweite Säule koordiniert, hatte in einem Weisungsentwurf neue Anforderungen an die Revisionsstellen festgehalten, welche nach Ansicht von Ständerat Ettlin (cvp, OW) die ihr übertragenen Regulierungskompetenzen überschreiten und massiv in den Markt der Pensionskassenprüfung eingreifen. Er forderte deshalb in einem Postulat den Bundesrat auf, zu überprüfen, ob die OAK angewiesen werden soll, keine entsprechende Weisung herauszugeben, und ob ihre Regulierungskompetenz allenfalls einzuschränken wäre. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Im Plenum argumentierte der Postulant, es gelte zu verhindern, dass sogenanntes Soft Law geschaffen werde, also marktbeeinflussende Weisungen, welche nicht durch den Gesetzgeber erlassen wurden. Bundesrat Berset wies darauf hin, dass die OAK als unabhängige Instanz nicht dem Bundesrat unterstellt ist und eine Veränderung ihrer Kompetenzen daher eine Gesetzesänderung bedingen würde. Er stimmte jedoch der Ansicht zu, die Situation in der Aufsicht über die berufliche Vorsorge sei komplizierter geworden und nicht mehr zufriedenstellend, weshalb eine entsprechende Überprüfung Sinn mache. Der Ständerat folgte diesem Votum und überwies den Vorstoss.