In einer vom BAKOM in Auftrag gegebenen Studie zu den Wettbewerbswirkungen der Gebührenfinanzierung des Service public kommt das ökonomische Beratungsbüro Polynomics im Dezember 2016 zum Schluss, dass eine reine Gebührenfinanzierung der SRG bestehende Wettbewerbsverzerrungen im Werbemarkt reduzieren könnte. Sollte die SRG im TV auf Werbung komplett verzichten, würde dies die SRG-Programme zwar für das Publikum aufgrund fehlender Werbeunterbrechungen attraktiver machen (zunehmende Wettbewerbsverzerrung im Publikumsmarkt), aber die SRG würde für die privaten Anbieter nicht länger als Konkurrentin im Werbemarkt wahrgenommen. Diese Schlussfolgerung gilt hingegen nur unter der Annahme, dass das Werbebudget auch unter den geänderten Voraussetzungen konstant bleibt. Sollte das Wegfallen der Möglichkeit zum Schalten von Werbung bei der SRG die generelle Attraktivität des TV-Werbemarktes jedoch schwächen, würden die Privaten insgesamt nicht in demselben Umfang profitieren wie bislang die SRG. Hingegen – so schliesst die Studie – würde eine verstärkte Werbefinanzierung der SRG auf Kosten der Gebührenfinanzierung zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen im Werbemarkt begünstigen. Der Wegfall von Gebührengeldern würde zur Konzentration der SRG auf ihre Service-public-Inhalte führen, was – zusammen mit den längeren Werbeblöcken – die Publikumsattraktivität zwar verringern und wiederum die Werbemarkt-Attraktivität der SRG negativ beeinflussen würde. Trotzdem vermuten die Autoren, dass Letztere nach wie vor höher bleiben würde als jene von privaten Sendern, da die SRG weiterhin exklusiv Service-public-Inhalte verbreiten könnte und die mit dem (teilweisen) Wegfall der Gebührengelder einhergehende Lockerung der Werbevorschriften der SRG einen aggressiveren Auftritt auf dem Werbemarkt erlauben würde.
Etwas anders gestaltet sich die Lage auf dem Radiomarkt, wo die Kosten der Produktion geringer ausfallen als auf dem TV-Markt und wo das in Kraft stehende Werbeverbot nur direkte Wettbewerbsverzerrungen auf dem Publikumsmarkt zulässt. Aufgrund der tieferen Produktionskosten vermuten die Autoren, dass private Radioanbieter mehr Service-public-Inhalte erstellen würden als im TV-Markt. Zu keinen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Publikumsmarkt würde es kommen, wenn die öffentlich finanzierten Service-public-Inhalte als "Open Content" allen Medienschaffenden kostenlos zur Verfügung gestellt würden (dies gilt auch für den TV-Markt). Kritisch äusserte sich die Studie zu reinen Musiksendern wie Radio Swiss Pop, Classic und Jazz, die unterbrechungsfrei Musik senden und so private, auf Werbegelder angewiesene Sender konkurrenzieren, ohne dass dies dem Service-public-Auftrag diene.
Grundsätzlich positiv beurteilten die Autoren hingegen das Online-Angebot der SRG: Hierbei handle es sich eigentlich um eine "reine Service-public-Plattform" (S. 35), die insbesondere auch ein junges Publikum anspreche, und welche im Unterschied zu den TV- und Radio-Kanälen sinnvoll sei. Die Wettbewerbsverzerrungen im Online-Bereich würden steigen, wenn das Online-Werbeverbot aufgehoben würde. Hingegen könnte man Wettbewerbsverzerrungen auf dem Publikums- und (indirekt) auf dem Werbemarkt vollständig beseitigen, wenn die Service-Public-Inhalte allen privaten Medienschaffenden kostenlos zur Verfügung gestellt würden.

Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)