Nachdem im Vorjahr das Parlament der Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualdelikten mit Kindern wieder auf zehn Jahre zugestimmt hatte, kam der Bundesrat nun auch dessen 1997 als Postulat überwiesener Forderung nach, die Verjährungsfrist bei diesen Tatbeständen erst ab dem 18. Altersjahr des Opfers laufen zu lassen. Im August gab er eine entsprechende Sexualstrafrechtsrevision in die Vernehmlassung.
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern- Schlagworte
- Datum
- 7. Dezember 1998
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- BBl, 1998, S. 1779 ff.; Bund, 22.9.98.39
- BaZ und AZ, 27.8.98; 24 Heures, 7.12.98 (Ergebnis der Vernehmlassung).
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.09.2020
Aktualisiert am 24.09.2020