Die nationalrätliche Finanzkommission reichte ein Postulat mit der Forderung an den Bundesrat ein, zu erklären, weshalb er die Umwandlung von Bundesdarlehen in der Höhe von CHF 374,4 Mio. an die SIFEM AG in Aktienkapital beantragt hatte. Die SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) stellt eine durch den Bund kontrollierte und kapitalisierte Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft dar. Mit ihrem Postulat verfolgte die FK-NR eine Anfrage der Finanzdelegation weiter, welcher die parlamentarische Oberaufsicht über den Aufbau der SIFEM AG zukommt. Die Finanzdelegation war bereits im Mai 2016 mit der Bitte an den Bundesrat gelangt, vor der geplanten Umwandlung zu prüfen, inwiefern die SIFEM AG ihre bei der Gründung festgelegten Ziele erreicht habe und ob diese auch mithilfe von Instrumenten der klassischen Entwicklungszusammenarbeit hätten erreicht werden können. Da die Umwandlung im Rahmen des Voranschlags zu erfolgen habe, die Diskussion über Ziel und Nutzen der SIFEM AG jedoch nicht Teil der Budgetdebatte sein solle, wünschte sich die Finanzdelegation eine Beantwortung dieser Frage noch vor deren Diskussion im Parlament. Der Bundesrat bekräftigte in einem Schreiben vom August 2016 seine Überzeugung, dass die SIFEM AG auch in Zukunft ein nützliches Instrument in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sein werde. Er betonte zudem, dass die Umwandlung des Darlehens die Zukunftsfähigkeit der SIFEM AG stärke, da deren Fremdkapitalfinanzierung für private Investoren ein Hindernis darstelle. Unbeantwortet liess der Bundesrat gemäss der Finanzdelegation hingegen die Frage, ob die vor der Gründung der SIFEM AG definierten Ziele nicht auch durch Instrumente der klassischen Entwicklungszusammenarbeit erreicht werden könnten. Folglich nahm die FK-NR diese Frage in ihrem Postulat erneut auf, um innert nützlicher Frist eine breite Diskussion zur SIFEM AG zu ermöglichen. Da die Frage der Relevanz des Instruments der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft bis zur Beratung des Voranschlags 2017 im Parlament nicht debattiert werden konnte, beantragten beide Finanzkommissionen ihren Räten erfolgreich, die Umwandlung des Darlehens in Aktienkapital aus dem Voranschlag 2017 zu streichen und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
In der Frühjahrssession 2017 beriet der Nationalrat das Postulat seiner Finanzkommission. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte dabei den Auftrag und den Nutzen der SIFEM AG. So liege ihre Hauptaufgabe im Bereich der Arbeitsplatzbeschaffung, wobei sie auch auf gute Arbeitsbedingungen, Weiterbildung des Personals und die Einhaltung internationaler Nachhaltigkeitsstandards bedacht sei. Bisher habe sie „die Erwartung des Bundesrates eingelöst" und könne trotz ihrer Investitionen in schwierigen Märkten positive Betriebsergebnisse und solide Finanzzahlen präsentieren. Zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit plane der Bundesrat eine weitere Kapitalaufstockung, was jedoch ohne die Umwandlung in Aktienkapital zu Fehlinterpretationen in Bezug auf die Finanzkraft der SIFEM AG führen könne. Dennoch erachtete der Bundesrat das Postulat als gute Möglichkeit, die offen gebliebenen Fragen zu beantworten und empfahl es zur Annahme. Stillschweigend akzeptierte der Nationalrat in der Folge das Postulat.